Gesellschaft für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt & ihre Entwicklung
       
       

Reines Saatgut?

Was auf Druck der Gentechnik-Lobby den Europäischen BürgerInnen als friedliche „Ko-Existenz“ von Gentechnik und konventioneller bzw. biologischer Landwirtschaft verkauft werden soll, ist für die Erhaltung alter Sorten ein „K.O.-Schlag“. Wo gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO) wachsen, ist die Kulturpflanzenvielfalt in Gefahr.

ARCHE NOAH und ReinSaat riefen zu einer Postkarten- und Emailaktion für die Reinheit des Saatguts auf. Die Übergabe der Postkarten an BM Niki Berlakovich erfolgte am 29. Juni 2009. Details...

Text & Bearbeitung: Siegrid Herbst, Beate Koller, und folgende Quellen: www.saveourseeds.org; www.gentechnikfreie-saat.de


Die Fakten im Überblick

In Deutschland wird GVO Mais angebaut - knapp 3.700 ha wurden für 2009 bereits angemeldet, über 50% davon in Brandenburg. (Anmerkung: In der Zwischenzeit wurde der Anbau von MON810 in Deutschland verboten)

Auch in Österreich können GVO-Pflanzen wachsen, selbst wenn es offiziell keinen Anbau gibt: Durch Einschleppung, illegalen Anbau oder verunreinigtes Saatgut.

Bei Einkreuzung von GVO Mais in eine alte Sorte wird diese irreversibel gentechnisch verunreinigt und kann nicht mehr weitervermehrt oder weitergegeben werden.

Die bestehenden Gesetze bieten keinen ausreichenden Schutz - nicht für gewerbliche AnbauerInnen und schon gar nicht für private HausgärtnerInnen und ErhalterInnen von alten Sorten!

Die EU-weite politische Diskussion um Schwellenwerte zur Kennzeichnung von gentechnischen Anteilen im Saatgut ist wieder entbrannt. Wir fordern ein Reinheitsgebot beim Saatgut, ohne wenn und aber!

Gentechnische Züchtungen

Vorab: Im Pflanzenbau wird Gentechnik bislang mit zwei Zielen angewandt. Entweder sollen Anbaueigenschaften verbessert werden, wie z.B. Herbizid- oder Schädlingsresistenz, Hitze- oder Kältetoleranz, Stickstoffaufnahme. Oder es sollen die Inhaltsstoffe der Pflanzen verändert werden, um Haltbarkeit, Farbe, Reife, Verarbeitungseigenschaften zu verbessern, den Gehalt an therapeutisch wirksamen Substanzen bzw. als nachwachsende Rohstoffe verwendbaren Pflanzenbestandteilen zu erhöhen.

Pflanzen mit gentechnisch veränderten Inhaltstoffen sind allerdings bisher nicht zur Marktreife gekommen.

99 Prozent der gentechnisch veränderten Pflanzen, die in großem Maßstab kommerziell angebaut werden, wurden entweder auf Herbizidresistenz oder Insektengiftigkeit hin gezüchtet, oder weisen beide Eigenschaften auf, sind also herbizidresistent und insektengiftig.
Gentechnik weltweit

Für die Einschätzung von Kontaminationsrisiken ist wichtig zu wissen, dass 99 Prozent der weltweit zu kommerziellen Zwecken angebauten GV-Pflanzen zu folgenden Kulturarten gehören: Soja (52%), Mais (30%), Baumwolle (12%), Raps (5%). Von ihnen geht vor allem in den Ländern, in denen sie angebaut und/oder gehandelt werden, ein erhebliches Kontaminationsrisiko aus.

In 25 Ländern werden gentechnisch veränderte Pflanzen kommerziell genutzt, insgesamt auf etwa 125 Mio. Hektar. Aber 98 Prozent des GVO-Anbaus beschränken sich wiederum auf 8 Länder: USA (50%), Argentinien (17%), Brasilien (13%), Kanada (6%), Indien (6%), China (3%), Paraguay (2%) und Südafrika (1%).

Anbausituation in der EU

In der EU werden derzeit kommerziell AUSSER dem insektengiftigen Bt-MAIS KEINE weiteren gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut.

Die Zahlen für 2008

Spanien: 79.269 ha
Frankreich: Anbauverbot (2007: 21.147 ha)
Tschechien: 8.380 ha
Portugal: 4.851 ha
Deutschland: 3.171 ha
Slowakei: 1.900 ha
Rumänien: 7.146 ha
Polen: 3.000 ha (trotz Anbauverbots, nicht offiziell bestätigt)

MON810 - Anbauverbote

Die Europäische Kommission versuchte Anfang März 2009 (bereits zum dritten Mal!) die Aufhebung von Anbauverboten für den einzigen gegenwärtig zugelassenen GVO, Monsanto‘s Futtermais „Mon810“, in Österreich, Ungarn, Frankreich, Polen und Griechenland zwangsweise durchzusetzen - offensichtlich soll dem Druck der Welthandelsorganisation und der Gentechnik-Lobby nachgegeben und eine Wende in Sachen Agro-Gentechnik in Europa herbeigeführt werden.

Dazu braucht die Kommission im Ministerrat der EU kurioserweise keine Mehrheit, sondern nur eine ausreichend grosse Minderheit. Der Vorschlag der Kommission kann nur durch eine Zweidrittel-Mehrheit der 27 Mitgliedsstaaten (also durch 255 der ingesamt 345 Stimmen) abgelehnt werden. Enthaltungen zählen dabei wie Ja-Stimmen.

Die Stimmen Deutschlands für die Aufrechterhaltung der Anbauverbote in Österreich und Ungarn waren deshalb im Umweltministerrat am 2. März 2009 entscheidend: Es lehnte eine Mehrheit von 282 Stimmen (22 Länder) die Kommissions-Vorschläge ab. Jetzt müssen auch noch die Anbauverbote in Frankreich, Polen und Griechenland erhalten bleiben. Die zuständige Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat darüber hinaus angekündigt, sie wolle „Mon 810“ auch in Deutschland verbieten. Auch Luxemburg kündigte im März 2009 ein Anbauverbot an.

Neue Zulassungen

Gleichzeitig sollen aber, erstmals seit 1998, wieder neue Gentechnik-Sorten zur Zulassung gebracht werden: Mit den gentechnisch veränderten Maissorten „Bt 11“ von Syngenta (Zuckermais!) und „DAS 1507“ von Pioneer/DuPont sollen der Agro-Gentechnik in Europa die Tore weiter geöffnet werden.

Forschung weltweit

Darüber hinaus wird heute weltweit an fast allen Kulturen gentechnisch geforscht. Für die Reinhaltung von Sorten und Saatgut ist es daher nicht nur wichtig zu wissen, wo gentechnisch veränderte Pflanzen kommerziell angebaut werden, sondern auch, ob und wo Freisetzungsversuche durchgeführt werden bzw. wurden! Von dort können Verunreinigungsrisiken ausgehen, besonders wenn dieselbe Einrichtung auch in der Züchtung oder Sammlung von Sorten aktiv ist!

Verunreinigung: Fallbeispiele

2003: Die Universität von California Davis gab 7 Jahre versehentlich GVO-verunreinigte Proben von Tomatensaatgut weiter.
2006: Die nicht zugelassene Gentech-Reis Linie LL601, die 1998-2001 an verschiedenen Orten in den USA und in Puerto Rico getestet worden war, wurde in US Langkornreis entdeckt.
2007: Ein nicht zugelassenes GV-Konstrukt wurde in Rapssaatgut der Sorte „Taurus“ entdeckt. Die DSV hatte in den 1990er Jahren selbst Freisetzungsversuche mit gentechnisch verändertem Raps durchgeführt.
2005: Illegal importiertes GV-Zucchini Saatgut der Monsanto Tochter-Firma Seminis wurde in Privatgärten in Rheinland-Pfalz ausgesät.

Gesetzliche Regelungen zum Schutz gentechnikfreier Saatguterzeugung?

Die EU geht davon aus, dass keine Anbauform (konventionell oder mit Gentechnikpflanzen) besonders geschützt werden muss, sondern davon, dass nur das Nebeneinander so geregelt werden muss, dass alle Anbauformen möglich sind. Sie nennt das „Ko-Existenz“ - aus Sicht von ARCHE NOAH und der IG Saatgut eine „K.-O.-Existenz“.

Die entsprechenden EU Regelungen müssen auf nationaler Ebene umgesetzt werden - allein der Vergleich von Österreich und Deutschland zeigt jedoch, wie groß die Unterschiede dabei sein können.

Rechtslage Österreich

Die österreichische Saatgut-Gentechnik-Verordnung legt Grenzwerte für Verunreinigungen von Saatgut mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) fest. Zufällige oder technisch unvermeidbare Verunreinigungen dürfen bei der Erstuntersuchung bei der Zulassung und Anerkennung von Saatgut nicht vorhanden sein. Bei der Nachkontrolle - im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle - darf der Grenzwert von 0,1% nicht überschritten werden.

Diese Vorschriften zählen zu den strengsten in Europa. Es wäre sehr wünschenswert, dass österreichische PolitikerInnen diese Position aktiv auf EU-Ebene einbringen und ähnliche EU-Regelungen durchsetzen. Dazu fordern wir Minister Berlakovich mit unserer Postkartenaktion auf! Machen Sie mit!

Rechtslage Deutschland

In Deutschland gibt es keine spezifische Regelung für Saatgut. Derzeit orientieren sich Saatgutunternehmen an einem Wert von 0,1 Prozent GVO-Anteil. Der Bund deutscher Pflanzenzüchter BDP fordert jedoch, bis zu 0,9 Prozent Kontamination ohne Kennzeichnung im Saatgut zu erlauben!

Weder das aufgrund des deutschen Gentechnikgesetzes (GenTG) eingeführte „Standortregister“ noch die deutsche Verordnung zur „guten fachlichen Praxis“, die pflanzenbauliche Regeln für den Umgang mit GVO festlegt, bieten nach Ansicht der IG Saatgut ausreichenden Schutz für Erhaltungsinitiativen, biologische Züchtungsfirmen oder PrivatgärtnerInnen.

Das Standortregister enthält zwar flächengenaue Angaben zu Anbau und Freisetzungen von GVO. Die Namen derjenigen, die auf diesen Flächen anbauen, werden jedoch nicht veröffentlicht, sondern nur an gewerbliche Betriebe mit „berechtigtem Interesse“ weitergegeben. Und dazu zählen Privatpersonen, beispielsweise ErhalterInnen, NICHT! Dieser Sachverhalt wurde nicht zuletzt durch die Aktion „Bantam Mais“ aufgedeckt.

Das Reinheitsgebot

Auf EU-Ebene wird seit 10 Jahren über einen Schwellenwert für die Kennzeichnung von GVO-Anteilen im Saatgut debattiert. Die Positionen klaffen diametral auseinander. Während z.B. der BDP und die European Seed Association für die Kennzeichnung von GVO Verunreinigungen Schwellenwerte nahe 0,9 Prozent fordern, plädiert die IG Saatgut für eine Kennzeichnung, sobald GVO-Anteile nachgewiesen werden! Damit SaatguterzeugerInnen diese Anforderung einhalten können, muss – anders als bisher - konsequent das VerursacherInnenprizip umgesetzt werden.

Spezielle Probleme für die Saatguterzeugung!

1. Gentechnische Verunreinigungen zerstören ein Kulturerbe. Große und teilweise irreversible Verluste bei der Erhaltung, der Weiterentwicklung und der Züchtung von Sorten sind zu befürchten.

2. Die von der EU angenommene „Koexistenz“ übergeht die besonderen Risiken für die Züchtung und Erhaltung von gentechnikfreien Sorten, die mit der Freisetzung und dem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen einhergehen.

3. Die Informationspflichten und -rechte über Freisetzungsversuche und den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen sind für Saatgutinitiativen unzureichend geregelt.

4. Der freie Austausch von Saatgut wird verhindert. Die Notwendigkeit verschärfter Kontrollen und Herkunftsnachweise bedroht besonders Erhaltungsinitiativen, die - auch kleinere - Saatgutmengen frei tauschen.

5. Haftungsfragen sind gerade im Bereich der Saatgutarbeit ungeklärt. Die IG Saatgut fordert: Für gentechnikfreie Züchtung und Sortenerhaltung müssen Haftungsschäden ausgeschlossen werden.

6. Erhöhte Kosten für Tests, Schutzmaßnahmen, Planungsaufgaben, gemeinschaftliche Maschinennutzung und Umstellung von Betriebsstrukturen belasten die Budgets der Saatgutunternehmen und Erhaltungsinitiativen. Sie verteuern das Saatgut und gefährden die Existenz der Unternehmen/Organisationen.

Die IG Saatgut fordert ein umfassendes VerursacherInnenprinzip, sodass die Nutzer und Nutzerinnen von Gentechnik auch die Kosten für Vorsorgemaßnahmen, die sie verursachen, tragen.

Fazit für die gentechnikfreie Saatgutarbeit

Mit der kommerziellen Nutzung und dem Versuchs-Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen - auch Gemüsearten von Aubergine bis Zwiebel - hat sich die Situation der gentechnikfreien Saatgutarbeit grundlegend geändert:

Nicht mehr die gentechnisch veränderten Pflanzen müssen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen angebaut werden, sondern die vor Einkreuzung zu schützenden Kulturpflanzen. Nun sollen Saatguterzeuger und –erzeugerinnen Gentechnikfreiheit garantieren, welche sie mit ihrer Anbauweise und durch ihr Handeln jedoch gar nicht gefährden.

Sie legen im Gegenteil allergrößten Wert darauf, nicht zur Verbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen durch verunreinigtes Saatgut beizutragen. Ausgerechnet den gentechnikfreien SaatguterzeugerInnen werden Aufwand, Risiko und Folgekosten der Gentechnologie aufgebürdet, während die Gentechnik-Betreiber und Betreiberinnen von den Kosten, die sie Gesellschaft und Umwelt aufbürden, entlastet werden.

Fotos: Siegrid Herbst & Doris Steinböck


Postkarten- und Emailaktion!

Bis Juni 2009 wurden 1.500 Postkarten gesammelt. Am 29.6.2009 wurden die Postkarten von ARCHE NOAH und ReinSaat an den österreichischen Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich übergeben. Der Landwirtschaftsminister bekräftigte, seinen Kurs für ein gentechnikfreies Österreich, aber auch für Autonomie der Länder auf EU-Ebene fortsetzen zu wollen. Beate Koller, Christian Schrefel und Reinhild Frech-Emmelmann wiesen nochmals auf die Wichtigkeit gentechnikfreien Saatguts für die Erhaltung und Züchtung und die Biodiversität in der Landwirtschaft im allgemeinen hin, und forderten den Minister auf, sich auf EU Ebene für entsprechende Regelungen einzusetzen.

Postkarten als pdf / Brief an Landwirtschaftsminister Berlakovich / Pressemeldung

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Von links nach rechts: Christian Schrefel (Vorstand ARCHE NOAH), Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich, Beate Koller (Geschäftsführerin ARCHE NOAH), Reinhild Frech-Emmelmann (Geschäftsführerin ReinSaat)

  

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