Glossar

(c) Arche Noah Schiltern

Fachbegriffe zum Thema Saatgutpolitik von A bis Z

hier kann nach zentralen Begriffen rund um das Thema Saatgut- und Pflanzenvielfalt gesucht, gestöbert und recherchiert werden. Für ausführlichere Informationen zu einzelnen Themen folgen Sie den Links am Artikelende. Blättern Sie manuell durch die alphabetisch sortierte Liste oder nutzen Sie die Suchfunktion Ihres Browsers (STRG + F), um direkt zu bestimmten Begriffen zu gelangen. Unterstrichene Begriffe im Text verweisen auf einen anderen Eintrag im Glossar.

Die Inhalte des Glossar wurden gewissenhaft und nach bestem Wissen zusammengestellt, die Inhalte sind jedoch ohne Gewähr.

Agrarkonzerne

Agrarkonzerne sind große Unternehmen wie z. B. Monsanto (USA), DuPont Pioneer (USA), Syngenta (CH), Limagrain (F), Bayer (D), Dow (USA), BASF (D) und KWS (D), die ihre Geschäfte mit Saatgut, Pestiziden und Düngemitteln international betreiben. Zahlreiche Firmenübernahmen und die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte auf Saatgut sind dabei die zentralen Faktoren der Marktkonzentration. Mittlerweile kontrollieren die drei größten Unternehmen bereits über 50% des Weltmarkts für Saatgut und können durch ihre Marktmacht Preise, Geschäftsbedingungen und zunehmend auch die politischen Rahmenbedingungen beeinflussen. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Agrarökologie

Die Agrarökologie ist ein Konzept, das die Anpassung der Landwirtschaft an natürliche Kreisläufe und lokale Gegebenheiten unterstützt und steht damit im Gegensatz zur industrialisierten Landwirtschaft. Das Konzept verfolgt einen holistischen Ansatz, indem ökologische, kulturelle, soziale und geographische Bedingungen gleichermaßen einbezogen werden. Die biologische Landwirtschaft ist ein kleiner, aber bekannter Teil der Agrarökologie. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Agrobiodiversität

Agrobiodiversität meint die Vielfalt der landwirtschaftlich genutzten oder nutzbaren Flora und Fauna, also die Gesamtheit aller pflanzlichen wie tierischen Arten, Sorten und Rassen des landwirtschaftlichen Ökosystems. Agrobiodiversität bezieht sich bei Nutzpflanzen insbesondere auch auf die genetische Variabilität bzw. Varianz und deren Vielfalt, was sowohl Unterschiede zwischen zwei Arten (interspezifische Varianz) und variierende Ausprägungen innerhalb einer Art (intraspezifische Varianz) betrifft. Je vielfältiger ein System ist, desto größer ist auch die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit gegenüber äußeren Einflüssen wie Umweltveränderungen, Krankheiten und Schädlingen. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Amateursorte

Siehe BB-Sorte

Anpassungsfähigkeit

Anpassungsfähigkeit beschreibt allgemein die Eigenschaft von Ökosystemen oder Organismen, mit schwankenden oder sich verändernden Umweltbedingungen zurechtzukommen. Der Begriff ist vor allem in der Pflanzenzucht gebräuchlich. Anpassungsfähigkeit bezieht sich in diesem Zusammenhang häufig auch auf das Potential von Pflanzen, sich gegen Krankheiten und Schädlinge zu schützen. Das Ausmaß der Anpassungsfähigkeit wird wesentlich bestimmt von der genetischen Variabilität einer Pflanze. Je höher die genetische Variabilität, desto höher ist also ihre Fähigkeit sich anzupassen. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Art (Spezies)

Art ist eine Verallgemeinerungseinheit aus der Taxonomie und bezeichnet eine Gruppe von Individuen, die voneinander abstammen sowie in Gestalt und Verhalten soweit übereinstimmen, dass sie sich von anderen Gruppen von Individuen abgrenzen lassen. Bei Lebewesen mit zweigeschlechtlicher Fortpflanzung muss zudem die Fähigkeit gegeben sein, sich paaren und fruchtbare Nachkommen zeugen zu können. Daher spricht man auch von einer potentiellen Fortpflanzungsgemeinschaft. Jede biologische Art erhält einen wissenschaftlichen Namen, der aus zwei Teilen besteht (z. B. Homo sapiens). Weiterführendes zum Beispiel hier.

Artenvielfalt

Artenvielfalt bezeichnet die Vielfalt an Arten und ist ein Bestandteil des umfassenderen Begriffs der Biodiversität. Vereinfacht versteht man unter Artenvielfalt die Gesamtanzahl an Arten, die in einem Gebiet vorkommen. Gleichzeitig bezeichnet Artenvielfalt auch die relative Häufigkeit der Arten, also die Wahrscheinlichkeit des Antreffens einer spezifischen Art. Betrachtet man die Kulturpflanzenvielfalt, so liefern von den ursprünglich ca. 7.000 gesammelten und kultivierten Pflanzenarten heute nur noch 15 Arten 90% der Nahrungsenergie für uns Menschen (siehe auch CBD). Weiterführendes zum Beispiel hier.

BB-Sorte

BB-Sorten („für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchtete Sorten“) bzw. Amateur- oder Gartensorten zählen rechtlich zu den Erhaltungssorten, sind aber hinsichtlich ihrer Vermarktung einer eigenen Regelung unterworfen. Sie werden definiert als Sorten, die traditionell an besonderen Orten und in besonderen Regionen angebaut, von genetischer Erosion bedroht und ohne Wert für den Anbau zu kommerziellen Zwecken sind, aber für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchtet werden. Wie bei Erhaltungssorten ist die Vermarktung von BB-Sorten mengenmäßig beschränkt, bezieht sich dabei aber nicht auf die Region, sondern auf die Packungsgröße mit einem pro Art festgelegten Nettohöchstgewicht. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Bestäubung

Bestäubung bezeichnet die Übertragung von Pollen (Blütenstaub) auf die Narbe einer Blüte und ist die Voraussetzung für Befruchtung und Samenbildung. Dabei wird grundsätzlich zwischen Selbstbestäubung und Fremdbestäubung unterschieden. Bei der Selbstbestäubung stammen Pollen und Narbe von derselben Pflanze, wohingegen bei der Fremdbestäubung der Pollen einer Blüte auf die Blütennarbe einer anderen Pflanze transportiert wird. Die Fremdbestäubung findet über Wind oder Tiere (meist Insekten) statt. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Bienensterben

Seit Beginn des 21. Jahrhunderts ist in Nordamerika und Europa ein massiver Verlust an Bienenvölkern der westlichen Honigbiene zu verzeichnen. Die Ursachen für das Phänomen des Völkerkollaps (engl. „Colony Collapse Disorder“) sind noch nicht vollständig geklärt. In Verdacht stehen jedoch u. a. der Befall mit Varroamilben, Ernährungsmängel durch fortschreitenden Verlust der Agrobiodiversität sowie Vergiftungen durch bestimmte Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, sog. Neonikotinoide, die v. a. zur Saatgutbehandlung verwendet werden. Weiterführendes zum Beispiel hier (Artikel) oder hier (arte-Dokumentation).

Biodiversität/ Biologische Vielfalt

Biodiversität bezeichnet die Vielfalt und Variabilität des Lebendigen auf drei Ebenen: Vielfalt an Ökosystemen, Vielfalt an Arten sowie Vielfalt an Genen. Eine vierte Ebene ist die funktionale Biodiversität und meint die Vielfalt der Wechselbeziehungen innerhalb und zwischen Ökosystemen, Arten und Genen. Der Begriff Biodiversität wurde vor allem auf internationaler Ebene durch die Konvention zur biologischen Vielfalt (CBD) geprägt. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Biologische Landwirtschaft/ Biologischer Landbau

Die biologische Landwirtschaft basiert auf einer ganzheitlichen Kreislaufwirtschaft und beschreibt die Herstellung von Nahrungsmitteln und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen mithilfe naturschonender Produktionsmethoden. Dazu zählen bspw. eine natürliche Bodenbewirtschaftung, artgerechte Tierhaltung, biologische Fütterung und der Einsatz wechselnder Fruchtfolgen. Der Bio-Landbau verzichtet folglich auf den Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln, Mineraldünger und Gentechnik. Die Wurzeln des Bio-Landbaus reichen bis in die Zwischenkriegszeit zurück und basieren auf den Erkenntnissen von Rudolf Steiner, Hans und Maria Müller sowie Hans Rusch. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Biopiraterie

Biopiraterie bezeichnet die Aneignung von Wissen und genetischen Ressourcen aus der Landwirtschaft und von indigenen Völkern durch Individuen oder Institutionen, die mithilfe von Patenten oder geistigen Eigentumsrechten ein alleiniges Handelsrecht für diese Ressourcen und das damit verbundene Wissen anstreben. So greift beispielsweise die Pharma-, Biotechnologie- und Agrarindustrie bei der Entwicklung von neuen Produkten auf lokales Wissen sowie die Vielfalt an genetischen Ressourcen zurück, die sich laut UNDP zu 80% auf von indigenen Völkern bewohnte Gebiete konzentriert (siehe auch ITPGRFA und Nagoya-Protokoll). Weiterführendes zum Beispiel hier.

Biotechnologie, grüne

Der Begriff Biotechnologie umfasst alle technologischen Anwendungen, die biologische Systeme, lebende Organismen oder deren Derivate verwenden, um Produkte herzustellen oder Prozesse zu verändern. Kommen biotechnologische Verfahren in der Landwirtschaft zum Einsatz, spricht man von grüner Biotechnologie, deren Grundlage die Pflanzengenomforschung ist. Pflanzenzüchter können inzwischen nützliche Eigenschaften von Pflanzen auf genetischer Ebene bestimmen und die verantwortlichen Gene im Erbgut der Pflanze lokalisieren. Auf diese Weise kann der Züchtungsprozess wesentlich abgekürzt und sehr zielgerichtet gestaltet werden. Ein Teilbereich der grünen Biotechnologie ist die grüne Gentechnik. Weiterführendes zum Beispiel hier.

CBD - Biodiversitäts-Konvention

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (engl. Convention on Biological Diversity) wurde 1992 in Rio de Janeiro im Rahmen der UNCED (Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung) unterzeichnet und trat 1993 in Kraft. Es wurde von 191 Staaten unterzeichnet, die Umsetzung des Übereinkommens basiert jedoch auf Freiwilligkeit. Ziel des Übereinkommens ist der Schutz der Biodiversität, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und ein gerechter Zugang zu den Nutzungsvorteilen genetischer Ressourcen. Aus dem Übereinkommen hervorgegangene Verträge sind ITPGRFA und das Nagoya-Protokoll. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Conservation through use

„Conservation through use“ bedeutet „Erhaltung durch Nutzung“ und ist ein wichtiges Prinzip internationaler Abkommen zum Schutz der Agrobiodiversität (siehe auch CBD, ITPGRFA). Die Sammlung seltener pflanzengenetischer Ressourcen in Genbanken, die sog. Ex-situ-Erhaltung, kann nur eine Notlösung sein, um Sortenraritäten vor dem Aussterben zu bewahren. Laut FAO ist die In-situ-Erhaltung die entscheidende Maßnahme für die Ernährungssicherheit und Erhaltung der Saatgutvielfalt. Weiterführendes zum Beispiel hier.

DG AGRI - Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

DG AGRI ist die Abkürzung für „Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung“ (engl. Directorate-General Agriculture and Rural Development). Sie ist innerhalb der EU-Kommission für landwirtschaftliche Fragen wie z. B. die Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) zuständig und kann dazu EU-Verordnungen und Richtlinien vorschlagen. Die Generaldirektion untersteht dem Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. In der seit November 2014 amtierenden Kommission Juncker übt Phil Hogan das Amt aus. Weiterführendes zum Beispiel hier.

DG ENVI - Generaldirektion Umwelt

Die Generaldirektion Umwelt (engl. Directorate-General Environment) ist eine der Generaldirektionen der EU-Kommission. Die Ziele der DG ENVI sind der Schutz, die Erhaltung und die Verbesserung der Umwelt für heutige und nachfolgende Generationen durch die Einbringung und Umsetzung entsprechender politischer Strategien. Sie soll außerdem sicherstellen, dass die Mitgliedsstaaten das EU-Umweltrecht korrekt anwenden. Die Generaldirektion Umwelt untersteht der politischen Führung des Kommissars für Umwelt Karmenu Vella (bis 2019). Weiterführendes zum Beispiel hier.

DG SANTE - Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

DG SANTE ist seit 2014 (anstelle von DG SANCO) die offizielle Abkürzung für Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (engl. Directorate-General for Health and Food Safety). Die DG SANTE beschäftigt sich mit dem öffentlichen Gesundheitssystem, der Sicherheit europäischer Lebensmittel, dem Wohlergehen von Nutztieren sowie der Gesunderhaltung von Ackerkulturen und Wäldern. Die Direktion untersteht dem EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis. Das EU-Saatgut- und Pflanzenverkehrsrecht ist der DG SANTE zugeordnet, die 2013 den umstrittenen Entwurf zu EU-Saatgutverordnung vorgelegt hatte. Weiterführendes zum Beispiel hier.

DUS-Test

Das Bestehen des gebührenpflichtigen DUS-Tests (auch „Registerprüfung“) ist eine von zwei notwendigen Voraussetzungen für die Zulassung von Sorten auf dem europäischen Markt und für die anschließende Vermarktung von Saat- und Pflanzgut dieser Sorte. DUS steht für distinct, uniform und stable, also für „unterscheidbar“, „homogen“ und „beständig“. Sorten müssen sich demnach von bereits zugelassenen Sorten deutlich unterscheiden, weitgehend einheitlich in ihren wesentlichen Merkmalen sein und in ihren wesentlichen Merkmalen nach aufeinanderfolgenden Vermehrungen unverändert bleiben. Aufgrund ihrer genetischen Variabilität bestehen viele Land- und Erhaltungssorten diesen zweijährigen Test nicht. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Erhaltungssorten (EHS)

Alte Sorten bzw. Landsorten können seit 2009 als sog. Erhaltungssorten (vgl. auch BB-Sorte) zugelassen werden. Erhaltungssorten sind pflanzengenetische Ressourcen (PGR), wie Landsorten und andere Sorten, die traditionell in besonderen Regionen angebaut werden und von genetischer Erosion bedroht sind. Damit sie zugelassen werden können, muss eine Ursprungsregion dieser Sorte definiert werden. Sowohl deren Zulassung, als auch deren Vermarktung ist an Regionen, z. B. Österreich, gebunden. Die Vermarktung unterliegt außerdem einer mengenmäßigen Beschränkung. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Erhaltungszüchtung

Die Erhaltungszüchtung bezeichnet die Auslese von Individuen, die dem gewünschten Sortenbild in hohem Maße entsprechen. Ziel der Erhaltungszüchtung ist es, die Eigenschaften einer Kulturpflanzensorte zu erhalten und genetische Veränderungen bspw. durch spontane Mutationen oder zufällige Verkreuzungen zu verhindern. Wer eine Sorte zur behördlichen Zulassung bringt, verpflichtet sich nach bestandener Zulassung zur Erhaltungszüchtung. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Ernährungssicherheit

Ernährungssicherheit bedeutet, dass alle Menschen zu jedem Zeitpunkt wirtschaftlichen und physischen Zugang zu nahrhaften, unbedenklichen und kulturell angepassten Lebensmitteln haben, um ein aktives und gesundes Leben führen zu können. Das Konzept beinhaltet neben dem Konsum von Lebensmitteln auch deren Produktion, Verarbeitung und Verteilung. Eine Voraussetzung für Ernährungssicherheit ist bspw. auch, dass die Landwirt_innen angemessen für ihre Produkte entlohnt werden und ein selbstbestimmtes Leben ohne Abhängigkeiten (z. B. von Agrarkonzernen) führen können. Ernährungssicherheit ist somit eng verknüpft mit dem Konzept der Ernährungssouveränität. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Ernährungssouveränität

Der Begriff wurde 1996 anlässlich der FAO-Welternährungskonferenz von der internationalen Kleinbauern- und Landarbeiterbewegung Via Campesina geprägt. Zentrale Forderungen im Sinne der Ernährungssouveränität sind der gleichberechtigte Zugang zu landwirtschaftlichen Nutzflächen und Wasser sowie die bäuerliche Kontrolle über Saatgut (siehe auch kollektives Eigentum,Saatgutsouveränität). Weiterführendes zum Beispiel hier.

Ertrag

Ertrag in der Landwirtschaft bezeichnet die Höhe der Ernteeinfuhr pro Flächeneinheit. Die meist verwendete Flächeneinheit bei landwirtschaftlichen Anbauflächen ist der Hektar (ha).

Ertragsmaximierung

Ertragsmaximierung ist das zentrale Ziel der industriellen Landwirtschaft und wird vor allem durch arbeitssparende Monokulturen, hohen Dünge- und Pestizideinsatz sowie einer Intensivierung der Flächennutzung durch verkürzte Fruchtfolgen umgesetzt. Diese einseitige und kurzfristige Zielsetzung gefährdet laut Kritikern die mittel- bis langfristige Produktivität der Böden. Die biologische Landwirtschaft hingegen strebt nicht den höchsten, sondern den nachhaltig möglichen Ertrag an. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Ertragssicherheit

Ertragssicherheit bezieht sich auf eine Kulturpflanzensorte und meint deren Leistungsstabilität bzw. Ertragsstabilität. Eine Sorte ist folglich dann ertragssicher, wenn sie auf unterschiedlichen Standorten eines Anbaugebiets und in allen Anbaujahren einen weitgehend stabilen Ertrag liefert. Im Gegensatz zur absoluten Ertragshöhe ist die Ertragssicherheit ein relatives Konzept und integriert somit unterschiedliche ökologische Bedingungen (Klima- und Bodenlagen) sowie unterschiedliche Kulturbedingungen (Saatzeit, Saatstärke, Bewässerungs- und Düngeintensität, Pflanzenschutzmaßnahmen etc.). Weiterführendes zum Beispiel hier.

ESA – European Seed Association

Der im Jahr 2000 gegründete und in Brüssel ansässige Interessenverband vertritt über 70 europäische Saatgutkonzerne und über 30 nationale Saatgutverbände gegenüber EU-Parlament, -Ministerrat, und -Kommission, aber auch im Rahmen von OECD oder UPOV. Vorrangiges Ziel ist der Schutz des geistigen Eigentums bezüglich Pflanzen und Saatgut sowie damit einhergehend die Förderung moderner Hochzuchtsorten (z. B. Hybridpflanzen) oder GVO. Weiterführendes zum Beispiel hier.

EuGH – Europäischer Gerichtshof

Die EU-Kommission kann einen Mitgliedsstaat bei Nicht-Einhaltung der europäischen Verträge vor dem EuGH verklagen. Auch nationale Gerichte sämtlicher Instanzen können sich bei Rechtsfällen, die europäisches Recht berühren, im Rahmen eines „Vorabentscheidungsverfahren“ an den EuGH wenden, um klären zu lassen, wie das europäische Recht im vorliegenden Fall anzuwenden ist. Die höchsten nationalen Gerichte sind im Rahmen von Berufungsverfahren dazu verpflichtet. Weiterführendes zum Beispiel hier.

EU-Kommission

Die Kommission besteht aus 28 Mitgliedern, den so genannten EU-Kommissaren, die von den Regierungen der Mitgliedsländer ernannt und vom EU-Parlament bestätigt werden. Jede_r Kommissar_in ist für ein bestimmtes Ressort wie z. B. Wettbewerb, Landwirtschaft oder Umwelt zuständig. Aufgabe der EU-Kommission ist unter anderem, europäische Gesetzesvorschläge (Richtlinien oder Verordnungen) zu erstellen. Weiterführendes zum Beispiel hier.

EU-Ministerrat (Rat der Europäischen Union)

Der Rat der Europäischen Union, auch nur „Rat“ oder „(EU-)Ministerrat“ genannt, besteht aus 28 Vertreter_innen der jeweiligen Fachministerien der Mitgliedsländer. Insgesamt gibt es daher zehn verschiedene Ratsformationen (Außenpolitik, Agrarpolitik usw.). Der Rat lenkt die Arbeit der Europäischen Union und ist zusammen mit dem EU-Parlament Co-Gesetzgeber. Weiterführendes zum Beispiel hier.

EU-Parlament

Das Europaparlament ist das einzige direkt gewählte Organ der EU. Gemeinsam mit EU- Kommission und EU-Ministerrat entscheidet es über Gesetzesvorschläge der EU. Gesetzesvorschläge werden in parlamentarischen Fachausschüssen behandelt und danach im Plenum zur Abstimmung gebracht. Weiterführendes zum Beispiel hier

EU-Saatgutverordnung

Die EU-Saatgutverordnung sollte das bestehende EU-Saatgut- und Pflanzgutrecht ersetzen sowie das In-Verkehr-Bringen von Saatgut und Pflanzgut neu regeln. Der Entwurf zur Saatgutverordnung wurde 2013 vorgelegt. Dieser wurde von der ARCHE NOAH analysiert und für unverhältnismäßig befunden, da er die lokale Sortenvielfalt gefährdet, die Wahlfreiheit von Konsument_innen ignoriert und die Interessen von Agrarkonzernen forciert hätte. Erfreulicherweise wurde dieser Entwurf im Februar 2015 offiziell von der Kommission zurückgezogen, so dass ein neuer Entwurf vorgelegt werden kann. Dies ist eine neue Chance, um einen Entwurf zur Förderung der Sortenvielfalt zu verfassen. Weiterführendes zum Beispiel hier.

EU-Richtlinie

EU-Richtlinien sind Rechtsakte der Europäischen Union, die von der EU-Kommission vorgeschlagen und gemeinsam vom EU-Ministerrat und EU-Parlament verabschiedet werden. Richtlinien wenden sich an die Mitgliedsstaaten und verpflichten diese, die Ziele der Richtlinie innerhalb einer bestimmten Frist in innerstaatliches Recht umzusetzen. Es steht den EU-Mitgliedsländern allerdings frei, auf welche Art und Weise sie die Richtlinien in nationales Recht umsetzen. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Europäischer Rat

Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der EU zusammen. Ihm gehört auch der Präsident der EU-Kommission an. Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest (Art. 15 Lissabon-Vertrag). Weiterführendes zum Beispiel hier.

EU-Verordnung

EU-Verordnungen werden wie EU-Richtlinien von der EU-Kommission vorgeschlagen und mit EU-Parlament und EU-Ministerrat verabschiedet. Bei Verordnungen haben die Nationalstaaten im Gegensatz zu den Richtlinien keinen Spielraum bei der Umsetzung in nationales Recht. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Ex-situ-Erhaltung

Ex-situ-Erhaltung bezeichnet die Erhaltung von pflanzengenetischen Ressourcen außerhalb des Ökosystems, in dem sie natürlicherweise vorkommen, also z. B. in Genbanken und botanischen Gärten. Die FAO weist darauf hin, dass die Ex-situ-Erhaltung immer von Maßnahmen zur In-situ-Erhaltung begleitet werden sollte. Für Kulturpflanzen bedeutet dies, Samen und Vermehrungsmaterial nicht nur einzulagern, sondern die Pflanzen weiterhin anzubauen. Weiterführendes zum Beispiel hier.

FAO – United Nations Food and Agriculture Organization

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen ist für eine verbesserte Produktion und Verteilung von landwirtschaftlichen Produkten und Nahrungsmitteln zuständig. Die Organisation zielt anhand des Konzepts der Ernährungssicherheit auf die Beseitigung von Armut und Hunger sowie auf eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Farmer’s Rights – Bäuerliche Rechte

Die FAO verabschiedete im Jahr 2001 den Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (vgl. ITPGRFA - Internationaler Saatgutvertrag), seit 2004 ist er in Kraft. Der Saatgutvertrag schenkt der wichtigen Rolle der Bauern und Bäuerinnen bei der Erhaltung der Agrobiodiversität Beachtung. Ein Kernelement des Saatgutvertrages sind die Rechte der Bauern/Bäuerinnen. Dazu zählen: Schutz des traditionellen Wissens, gerechte Teilhabe an den Vorteilen der Nutzung der Agrobiodiversität sowie Mitwirkung an Entscheidungen auf nationaler Ebene hinsichtlich der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung dieser Ressourcen. Die Umsetzung der Rechte obliegt der Verantwortung der einzelnen Vertragsstaaten. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Geistiges Eigentum/Geistige Eigentumsrechte

Geistiges Eigentum bezeichnet absolute Rechte an immateriellen Gütern, die aus geistigen Aktivitäten entstanden sind. Geistige Eigentumsrechte schützen die Interessen der Schöpfenden, indem diesen zeitlich befristete Eigentumsrechte über ihre Schöpfungen zugesichert werden. In der konventionellen Pflanzenzucht werden geistige Eigentumsrechte durch den Sortenschutz gewahrt. Auf diese Weise erhalten Züchter einen finanziellen Ausgleich für ihre getätigten Investitionen bei der Züchtung neuer Pflanzensorten. Pflanzen, die mithilfe neuer Züchtungstechniken oder aus der grünen Gentechnik entstanden sind, können über Patente geschützt werden. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Genbank

Eine Genbank bezeichnet eine Einrichtung, in der Samen- und Pflanzgutmuster von Kulturpflanzen aufbewahrt werden. Diese Erhaltungsweise wird als Ex-situ-Erhaltung bezeichnet: Das Saatgut wird außerhalb des Ökosystems durch Einlagerung unter regulierten Bedingungen bewahrt (z. B. in Gefriertruhen) (vgl. In-situ-Erhaltung). Die Genbanken sollen das Saatgut und damit auch die Agrobiodiversität vor Naturkatastrophen, Kriegen und anderen Gefahren (z. B. Verdrängung durch moderne Zuchtsorten) schützen (vgl. Svalbard Global Seed Vault/Weltweiter Saatgutresor Spitzbergen). Im Gegensatz zu Samenbibliotheken ist der Zugang zum Saatgut bei Genbanken in den meisten Fällen beschränkt auf Akteure aus Forschung und Pflanzenzüchtung. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Genetische Variabilität

Genetische Variabilität bezeichnet die Bandbreite der phänotypischen - also das Erscheinungsbild betreffende - Ausprägungen eines Gens bei Pflanzen. Im weiteren Sinne ist damit auch die Bandbreite der genetischen Vielfalt und deren Ausprägungen innerhalb einer Pflanzenpopulation gemeint. Der Grad der genetischen Variabilität bestimmt die Fähigkeit einer Population, sich an verändernde Umwelteinflüsse anzupassen (vgl. Anpassungsfähigkeit). Weiterführendes zum Beispiel hier.

Genetische Verunreinigung

Kreuzen sich gentechnisch veränderte Pflanzen mit konventionell oder ökologisch angebauten Pflanzen der gleichen Kulturart, spricht man von genetischer Verunreinigung. Besonders anfällig für genetische Verunreinigungen sind Fremdbestäuber, da eine völlige Abschottung unterschiedlicher landwirtschaftlicher Produktionssysteme nicht möglich ist. Vermischungen von Saatgut können jedoch auch während Ernte, Lagerung, Transport oder Verarbeitung eintreten. Die EU hat einen Schwellenwert in der Höhe von 0,9% für GVO-Beimischungen in Futter- und Lebensmitteln definiert, die von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind. Kritiker hingegen fordern eine Nulltoleranz. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Generative Vermehrung

Die generative Vermehrung beruht auf der geschlechtlichen Fortpflanzung. Dabei wird das genetische Material von zwei Individuen kombiniert, wodurch eine Folgegeneration mit neuen genetischen Eigenschaften entsteht. Durch die generative Vermehrung ist eine rasche und einfache Vermehrung möglich. Dazu zählt die Aussaat von Saatgut. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Glyphosat

Glyphosat ist der Hauptwirkstoff vieler handelsüblicher Herbizide und wird seit den 1970er Jahren in der Landwirtschaft eingesetzt. Heute werden zudem herbizidresistente Kulturpflanzen angebaut, welche die Anwendung des Totalherbizids überstehen. Laut Agrarkonzernen soll die Unkrautbekämpfung damit präziser erfolgen wodurch insgesamt der Pflanzenschutzmitteleinsatz reduziert werden kann. Inzwischen zeigt sich aber, dass auch bestimmte Unkräuter Resistenzen gegen Glyphosat entwickeln. Lange Zeit galt Glyphosat als unbedenklich für Mensch und Umwelt. Es häufen sich jedoch Studien, nach denen schwerwiegende Gesundheitsprobleme in Verbindung mit Glyphosat gebracht werden. Im Jahr 2015 wurde Glyphosat von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als möglicherweise krebserregend eingestuft. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Grüne Gentechnik

Die grüne Gentechnik bzw. Agrogentechnik umfasst die Anwendung gentechnischer Verfahren in der Pflanzenzüchtung. Dabei wird mit verschiedenen Methoden das Erbgut von Kulturpflanzen auf technische Weise direkt verändert. So können auch Barrieren überwunden werden, die sich aus den natürlichen Reproduktionsmechanismen der Pflanzen ergeben. Die so gezüchteten Pflanzen werden als transgene oder gentechnisch veränderte Pflanzen (vgl. GVO) bezeichnet. Gegenwärtig werden aus der grünen Gentechnik vor allem herbizid- und pestizidresistente Pflanzensorten vermarktet. Der Einsatz der grünen Gentechnik ist weltweit heftig umstritten. Im Mittelpunkt der Debatte stehen dabei die langfristigen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit sowie die sozioökonomischen Auswirkungen auf Kleinbauern und -bäuerinnen. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Grüne Revolution

Die grüne Revolution bezeichnet die Einführung der industriellen Landwirtschaft in sog. Entwicklungsländer (v.a. Asien und Lateinamerika) in den 1960er Jahren. Das Ziel war eine signifikante Steigerung der Erträge von Grundnahrungspflanzen und die Verhinderung von Hungersnöten. Zwar konnten die Erträge zunächst gesteigert werden, aber der Einsatz dieser Produktionsmethoden hatte gravierende Folgen für die Umwelt und konnte auch die Ursachen des Hungers nicht nachhaltig beseitigen. Nichtsdestotrotz werden aktuell ähnliche Strategien für weitere Teile der Welt, z. B. für Afrika, verfolgt. Weiterführendes zum Beispiel hier.

GVO – Genetisch Veränderter Organismus

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) bzw. engl. Genetically Modified Organisms (GMO) sind Organismen, deren genetisches Material mithilfe gentechnischer Methoden so verändert worden ist, wie dies unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination oder andere herkömmliche Züchtungstechniken nicht vorkommt. Bei der Genmodifikation werden einzelne Gene gezielt abgeschaltet oder arteigene oder artfremde Gene gezielt eingebracht. GVOs, in die Gene von anderen Arten eingeschleust werden, werden auch als transgene Organismen bezeichnet. Weiterführendes zum Beispiel hier

Heterosis-Effekt

Der Heterosis-Effekt wird in der Hybridzüchtung genutzt. Kreuzt man zwei genetisch unterschiedliche Pflanzen miteinander, so ist die F1 Generation (die Hybride) in manchen Fällen deutlich vitaler und ertragreicher als das Mittel der beiden Eltern. Diese Mehrleistung wird als Heterosis bezeichnet. Dieser Effekt geht in den folgenden Generationen verloren, es kommt zu einem Absinken der Leistung, der sog. Inzuchtdepression. Heterosis und Inzuchtdepression können sehr unterschiedlich stark ausgeprägt sein. Tendenziell zeigen sich die beiden Phänomene bei Fremdbefruchtern, wie Mais oder Roggen, viel deutlicher als bei selbstbefruchtenden Pflanzenarten, wie Tomate oder Weizen. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Hybridpflanzen

Hybridpflanzen entstehen durch die Kreuzung zweier Inzuchtlinien. Als Inzuchtlinie wird die Generationenfolge einer Art bezeichnet, welche durch wiederholte Selbstbefruchtung oder Kreuzung verwandter Individuen entsteht. Die erste Nachkommengeneration aus dieser Kreuzung wird „F1“ genannt und nutzt den sog. Heterosis-Effekt. In der zweiten Filialgeneration „F2“ spalten sich die Merkmalskombinationen unabhängig auf und es treten genotypische Neukombinationen auf (3. Mendelsche Regel). Daher ist Hybrid-Saatgut nicht samenfest, d.h. es kann nur durch die erneute Kreuzung der Inzuchtlinien produziert werden. Damit verfügt es über einen eingebauten „Sortenschutz“ und ist für den Nachbau ungeeignet. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Industrielle Landwirtschaft

Die industrielle Landwirtschaft ist eine energie- und ressourcenintensive Form der Landwirtschaft, die durch Spezialisierung, Mechanisierung und Massenproduktion (Massentierhaltung, Monokulturen) sowie hohen Kapital- und Technologieeinsatz gekennzeichnet ist. Auf diese Weise erzeugt sie zwar reichlich und billige Nahrung, hat aber vielseitige negative Folgen: Bodenzerstörung, Eingriff in die globalen Stickstoff-, Phosphat- und Kaliumkreisläufe (Mineraldünger), Rückgang der biologischen Vielfalt, Umweltschäden und Vergiftungen durch Pflanzenschutzmittel, enormer Wasserverbrauch, hohe Kohlendioxid- und Methanemissionen (Klimawandel) sowie Verdrängung der kleinbäuerlichen Landwirtschaft. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Inputs

Als (externe) Inputs (engl. für Eingaben, Einsätze) werden in der Landwirtschaft all jene Betriebsmittel bezeichnet, die nicht vom Betrieb selbst erzeugt, sondern von außen zugeführt werden. Der Anteil externer Inputs (v. a. Energie, Saatgut, Pflanzenschutz-, Futter- und Düngemittel) hat mit der Industrialisierung der Landwirtschaft stark zugenommen (siehe industrielle Landwirtschaft). Die biologische Landwirtschaft dagegen zielt auf einen möglichst geschlossenen, regionalen Stoffkreislauf, es sollen so wenig Inputs wie möglich von außen zugeführt werden.

In-situ-Erhaltung

In-situ-Erhaltung bezeichnet die Erhaltung von pflanzengenetischen Ressourcen innerhalb des Ökosystems, in dem sie sich entwickelt haben bzw. natürlicherweise vorkommen (siehe auch: CBD). Bei Kulturpflanzen sind dies die Äcker und Gärten, in denen sich ihre spezifischen Eigenschaften gebildet haben. Die Erhaltung und der Anbau auf bäuerlichen Betrieben werden auch als On-Farm-Erhaltung bezeichnet. Weiterführendes zum Beispiel hier.

ITPGRFA - Internationaler Saatgutvertrag

Der Internationale Vertrag für pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGRFA-International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture) wurde 2001 auf der 31. Sitzung der FAO-Konferenz verabschiedet und trat 2004 in Kraft (aktuell 136 Vertragsstaaten). Der internationale Saatgutvertrag dient der Anerkennung des Beitrags von Bauern und Bäuerinnen hinsichtlich der Erhaltung der Agrobiodiversität, der Schaffung eines globalen Systems hinsichtlich des Zugangs zu pflanzengenetischen Ressourcen (PGR) für Züchter_innen, Wissenschaftler_innen und Landwirt_innen sowie der Zusicherung des Vorteilsausgleichs zwischen Empfängern und Ursprungsländern der PGR hinsichtlich deren Nutzung. Kernstücke des ITPGRFA sind das multilaterale System sowie die Farmer's Rights. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Keimfähigkeit

Keimfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit von Samen, unter für die jeweilige Art günstigen Bedingungen auszukeimen. Die Keimfähigkeit nimmt über die Zeit ab. Dieser Zeitraum hängt entscheidend von der Art des Saatgutes (dh. der Pflanzenart) ab. Saatgut, das in Genbanken eingelagert ist, verliert mit der Zeit also seine Keimfähigkeit. Daher bauen Organisationen wie ARCHE NOAH das eingelagerte Saatgut in bestimmten Zeitabständen an, um dieses immer wieder zu erneuern (vgl. In-situ-Erhaltung bzw. On-farm-Erhaltung). Weiterführendes zum Beispiel hier.

Koexistenz

Der Begriff Koexistenz meint das unabhängige Nebeneinander von biologischer Landwirtschaft, konventioneller Landwirtschaft und der Landwirtschaft mit gentechnisch veränderten Kulturpflanzen. Maßnahmen zur Sicherung der Koexistenz haben zum Ziel, Konsument_innen die Wahlfreiheit zwischen biologischen, konventionellen oder gentechnisch veränderten Produkten sowie Landwirt_innen die Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Produktionsmethoden zu ermöglichen. Die Tatsache, dass genetische Verunreinigungen aus verschiedenen Gründen nicht ausgeschlossen werden können, stellt das Konzept Koexistenz jedoch in Frage und führte in der EU zur Festlegung eines Schwellenwertes von 0.9% für Gentechnik-Beimischungen. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Kokopelli-Urteil

Im Rechtsstreit zwischen dem französischen Saatgutverein Kokopelli und dem Saatgutunternehmen Graines Baumax hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juli 2012 das Handelsverbot für nicht zugelassene Sorten bestätigt. Baumax hatte Kokopelli im Jahr 2005 wegen unlauteren Wettbewerbs verklagt, da Kokopelli alte, nicht zugelassene Sorten vermarktet hatte. Der Fall ging durch mehrere Instanzen bis zum EuGH. Die Richter begründeten das Urteil damit, dass die Handelsrestriktionen der EU-Gemüsesaatgut-Vermarktungsrichtlinie für nicht zugelassene Sorten in Hinblick auf die Ziele der EU-Agrarpolitik (Rationalisierung und Produktivitätssteigerung) gerechtfertigt seien. Im September 2014 wurde der neunjährige Prozess mit einem Vergleich beigelegt. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Kollektives Eigentum

Bezogen auf Saatgut meint kollektives Eigentum, dass auf pflanzengenetische Ressourcen wie bspw. Erhaltungssorten keine Eigentumsrechte durch (natürliche oder juristische) Einzelpersonen geltend gemacht werden können. Diese Sorten sind Teil des kollektiven und traditionellen Wissens und somit Allgemeingut. Dem gegenüber steht die voranschreitende Kommodifizierung und Privatisierung von zugelassenem bzw. zertifiziertem Saatgut, beispielsweise in Form von Patenten oder dem Sortenschutz. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Kreuzung/Kreuzungszüchtung

Bei der Kreuzungs- oder auch Kombinationszüchtung werden genetisch unterschiedliche Individuen miteinander gekreuzt, um einen neuen Genotyp zu kombinieren. Durch Auslese und weitere Kreuzungen sollen dann erblich konstante Pflanzenpopulationen erzeugt werden, die reinerbig für die neukombinierten Erbanlagen sind. Diese Neukombinationen können aber auch Merkmale bilden, die bei keinem der Eltern ausgeprägt waren. Der Kreuzungszüchtung kommt in der Pflanzenzucht eine große Bedeutung zu, da auf diese Weise erwünschte Eigenschaften eingekreuzt werden können. So entstehen sowohl verbesserte, als auch neue Sorten. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Kulturpflanzenvielfalt

Die Kulturpflanzenvielfalt bezeichnet die Summe aller Kulturarten und Sorten, die sich aufgrund der Nutzung durch den Menschen über Jahrtausende hinweg entwickelt haben. Der Begriff Kulturpflanzenvielfalt drückt aus, dass Diversität in konkreten kulturellen, wirtschaftlichen und geographischen Zusammenhängen und in der Wechselwirkung zwischen nutzendem Mensch und Pflanze entstanden ist und entsteht. Die Kulturpflanzenvielfalt bildet die Grundlage für unsere Ernährungssicherheit, da sie uns ermöglicht, standortangepasste und an veränderte Bedingungen anpassungsfähige Sorten anzubauen. Diese Kulturpflanzenvielfalt ist jedoch bedroht. Die FAO schätzt, dass seit dem Jahre 1900 75% der Kulturpflanzenvielfalt verloren gegangen ist. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Landsorte

Landsorten sind durch bäuerliche Auslese entstandene Kulturpflanzenpopulationen. Da die Entwicklung der spezifischen Landsorteneigenschaften aus dem üblichen Anbau heraus geschah, sind Landsorten meist an eine bestimmte Region und Nutzung sehr gut angepasst. Sie haben ein bestimmtes Aussehen und eine spezifische ertragliche und qualitative Leistung, sind jedoch nicht so homogen wie Zuchtsorten. Landsorten bestehen oft aus Formengemischen oder Populationen. Aus diesem „Mehrfachlinienchrakter“ können z. B. Eigenschaften wie Krankheitstoleranz oder bessere Anpassungsfähigkeit resultieren. Die heute bekannten Landsorten sind bäuerliche Auslesen, die aus bäuerlichen Betrieben in eng begrenzten Regionen stammen, welche sich auf die Saatgutproduktion spezialisierten. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Landwirteprivileg

Das Landwirteprivileg bezeichnet das traditionelle Recht von Landwirt_innen, Saatgut frei zu tauschen, zu handeln und nachzubauen. Dieses Recht wurde 1961 in das UPOV-Übereinkommen aufgenommen. Mit der Überarbeitung des UPOV-Übereinkommens 1991 wurde das Landwirteprivileg allerdings stark eingeschränkt (vgl. Nachbaugebühren). Im gegenwärtig geltenden österreichischen Saatgutgesetz von 1997 ist definiert, dass nachgebautes Saatgut nur am eigenen Betrieb verwendet und nicht in Verkehr gebracht werden darf. Zu In-Verkehr-Bringen zählt der Verkauf und auch die Abgabe über Genossenschaften oder andere Personenvereinigungen und deren Mitglieder. Folglich stellt bereits die Weitergabe von wirtschaftseigenem Saatgut an einen Nachbarbetrieb einen Gesetzesverstoß dar. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Mendel, Gregor

Mendel war Ordenspriester und Naturforscher. Er experimentierte Mitte des 19. Jahrhunderts mit systematischen Kreuzungen von Erbsenpflanzen. Es zeigte sich, dass verschiedene Merkmale der Elternpflanzen an die nächste Generation weitergegeben werden. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen begründete er seine Vererbungslehre, die anfänglich in der wissenschaftlichen Welt auf wenig Interesse stieß. Erst Anfang des 20. Jahrhunderts wurden die Mendelschen Regeln wieder entdeckt und lieferten der neu entstehenden technologischen Pflanzenzüchtung entscheidende theoretische Impulse. Mendel wird heute oftmals als „Vater der Genetik“ bezeichnet. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Monokultur

Unter Monokultur versteht man den Anbau einer einzigen Kulturpflanzenart bzw. -sorte auf einer größeren Fläche. Monokulturen entstanden in Zusammenhang mit der industriellen Landwirtschaft, da sie den Einsatz von Maschinen erleichtern und Effizienzsteigerungen ermöglichen. Ökologische Auswirkungen von Monokulturen sind einseitige Nährstoffverarmung der Böden, Erosion und verstärkter Schädlingsbefall sowie der Verlust von Vielfalt. Diese Auswirkungen haben wiederum einen erhöhten Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln zur Folge. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Nachbau, Nachbaugebühren

Der Nachbau von Pflanzen bezeichnet die Vermehrung von Saatgut zur Wiederverwendung am eigenen Betrieb. Nur samenfeste Sorten sind für den Nachbau geeignet. Juristisch gesehen ist vor allem die 1991 von der UPOV vorgelegte Überarbeitung ihres Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen von Bedeutung für die Regelung von Nachbaurechten. Darin wurde nämlich der Schutzumfang – also die Rechte der Züchter_innen – erheblich erweitert und die Abschaffung des Landwirteprivilegs angestrebt. Seitdem werden in einigen europäischen Ländern, so etwa in Deutschland und Frankreich, Nachbaugebühren durch die Lizenzinhaber_innen eingefordert, was Kritik und Widerstand von Seiten der Landwirt_innen hervorruft. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Nagoya-Protokoll

Das Nagoya-Protokoll wurde 2010 von der Vertragsstaatenkonferenz der CBD verabschiedet. Das Protokoll regelt den Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen und den gerechten Vorteilsausgleich in Bezug auf deren Nutzung. Dementsprechend müssen Länder und deren (indigene) Bevölkerung finanziell entschädigt werden, wenn pflanzengenetische Ressourcen und tradiertes Wissen dazu genutzt werden, Agrar- und Pharmaprodukte zu produzieren und damit Gewinne zu erzielen. Auf diese Weise soll der Biopiraterie ein Riegel vorgeschoben werden. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Neue Züchtungstechniken

Die konventionelle Pflanzenzüchtung arbeitet zunehmend an und mit neuen molekularbiologischen Züchtungstechnologien, um im Züchtungsprozess gezielter vorgehen zu können und diesen zu beschleunigen. Bei der klassischen Gentechnik werden artfremde Gene oder Genkonstrukte in das Genom einer Pflanze eingebaut, während bei der neuen Präzisionszüchtung das vorhandene Erbgut an ganz bestimmten Stellen „umgeschrieben“ wird. Aus den so veränderten Zellen entstehen schließlich Pflanzen, die meist nicht von natürlichen Pflanzen unterscheidbar sind. Auf rechtlicher Ebene führt dies zu Unklarheit hinsichtlich der Frage, ob die neuen Züchtungstechniken dem Gentechnikrecht untergeordnet werden müssen oder nicht. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Ökosystem

Ein Ökosystem bezeichnet das Wirkungsgefüge von Lebensgemeinschaft (Biozönose) und Lebensraum (Biotop). Es umfasst die (jeweilige) Gesamtheit aller Organismen (Tiere, Pflanzen, Mikroorganismen etc.) in einem abiotischen Lebensraum- dem Biotop, geprägt durch physikalisch-chemische Umweltfaktoren (Niederschlag, Temperatur, Mineralstoffe etc.) - und beschreibt diese hinsichtlich aller Wechselbeziehungen. Dabei lässt sich, je nach Betrachtungsebene, das Ökosystem Wassertropfen vom Ökosystem Meer oder vom Ökosystem Erde unterscheiden. Zentral für alle Ökosysteme sind komplexe, prinzipiell offene und dynamische energetische wie stoffliche Austauschprozesse. Weiterführendes zum Beispiel hier.

On-Farm-Erhaltung

Die On-Farm-Erhaltung von Kulturpflanzen, wie sie in der CBD definiert wird, bezeichnet den Anbau und die Vermehrung von Lokalsorten auf bäuerlichen Betrieben. Es handelt sich dabei um eine Form der In-situ-Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen, wobei es um eine dynamische Erhaltung und Nutzung im Sinne des evolutionären Prozesses geht. Ursprünglich wurde mit dem Begriff der On-Farm-Erhaltung die Erhaltung von vernachlässigten oder gefährdeten Kulturpflanzen beschrieben. Heute wird damit allgemeiner die Erhaltung und Weiterentwicklung von Landsorten bezeichnet. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Partizipative Pflanzenzüchtung

Die partizipative Pflanzenzüchtung (PPZ) geht davon aus, dass professionelle Züchter_innen sowie Landwirt_innen über wichtige Kenntnisse und Techniken verfügen, die einander ergänzen können. Die PPZ umfasst folglich alle Vorgehensweisen, bei denen verschiedene Akteure gemeinsam am Züchtungsprozess beteiligt sind. Wird die PPZ v.a. von Bauern und Bäuerinnen getragen, steht die In-situ-Erhaltung von traditionellen Kulturarten und besonders die Weiterentwicklung von Landsorten im Vordergrund. Dabei wird nicht nur die Position von Landwirt_innen im Zusammenhang mit Züchtung und Saatgutversorgung gestärkt, sondern auch die Agrobiodiversität gefördert. Besonders in sog. Entwicklungsländern kann die PPZ so zu Ernährungssicherheit und Überwindung der Armut beitragen. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Patent

Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht für eine Entdeckung bzw. Erfindung, das seit einigen Jahren auch auf Tiere und Pflanzen (Biopatent) anwendbar ist. Patentiert werden können z. B. DNA-Sequenzen eines Gens, wenn diese durch ein technisches Verfahren gewonnen wurden und die Funktion bzw. deren gewerbliche Anwendbarkeit beschrieben werden kann. Inzwischen werden aber auch durch konventionelle Züchtung entstandene Pflanzensorten fallweise patentiert. Nutzer_innen des patentierten Saatguts sind zur Zahlung von Lizenzgebühren verpflichtet. Biotechnologiekonzerne sichern sich über Patente eine Monopolstellung am Markt und verunmöglichen langfristig traditionelle Praktiken in der Landwirtschaft sowie in der Züchtung (vgl. Züchterprivileg). Weiterführendes zum Beispiel hier.

Pestizide

Pestizide sind Substanzen, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden, um Krankheiten bzw. Schädlingsbefall der Kulturpflanzen entgegenzuwirken. Pestizide werden nach Insektiziden (gegen Insekten), Herbiziden (gegen Unkraut) und Fungiziden (gegen Pilze) unterschieden. Ein sehr häufig eingesetztes Pestizid ist z. B. Glyphosat. Pestizide gewinnen ihre abtötende oder vertreibende Wirkung durch einzelne chemische Substanzen, Substanzgemische oder Mikroorganismen. Pestizide werden oft auch als Pflanzenschutzmittel bezeichnet. Um das (gesundheitliche) Risiko für Mensch, Tier und Umwelt zu minimieren, müssen Pestizide gesetzlich zugelassen werden. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Pflanzgut

Bei der vegetativen Vermehrung kommt Pflanzgut zum Einsatz. Als Pflanzgut bezeichnet man Pflanzenteile (z. B. Knollen, Zwiebeln, Stecklinge, Rhizome), aus denen, wenn sie in den Boden eingebracht werden, neue Pflanzen entstehen. Beispiele für Pflanzgut sind die Kartoffel und verschiedene Blumenzwiebeln (z.B. Tulpe, Krokus). Weiterführendes zum Beispiel hier.

Pflanzengenetische Ressourcen (PGR)

Pflanzengenetische Ressourcen bezeichnet sämtliches genetisches Material pflanzlichen Ursprungs, das gegenwärtigen oder potenziellen Wert für die Ernährung und Landwirtschaft besitzt. Der Begriff umfasst alle Kulturpflanzen sowie deren wilde Verwandte. Pflanzengenetische Ressourcen bilden die Grundlage für Ernährungssicherheit und müssen daher geschützt sowie nachhaltig genutzt werden. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Pflanzenzucht, bäuerliche

Bäuerliche Pflanzenzüchtung bedeutet, dass Saatgut auf landwirtschaftlichen Betrieben und in Hausgärten gewonnen und weiterentwickelt wird. Indem von einem Pflanzenbestand nur die besten Exemplare ausgewählt werden (Selektion), entwickelt sich eine Sorte immer weiter in die gewünschte Richtung. So stellt der Kreislauf aus Anbau, Beobachtung, Selektion und Saatgutgewinnung einen laufenden Bezug zur Pflanze her. Aus einer bäuerlichen Pflanzenzucht gehen in vielen Fällen Sorten mit einer hohen genetischen Variabilität hervor. Da diese Sorten bspw. nicht zeitgleich abreifen, sind sie nicht an die Bedürfnisse der industriellen Landwirtschaft angepasst. Im Hausgarten hingegen ist diese Eigenschaft sinnvoll, da sich daraus ein breiteres Erntefenster ergibt. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Pflanzenzucht, konventionelle

Die konventionelle Pflanzenzüchtung stellt die direkte Umsetzung genetischer Grundlagen (bspw. Mendelsche Regeln) dar und umfasst heute vermehrt molekularbiologische und gentechnologische Verfahren sowie Zell- und Gewebe-Kulturen (vgl. Biotechnologie, Grüne Gentechnik, GVO, Hybridpflanzen, neue Züchtungstechniken). Der hohe Forschungs- und Kapitalaufwand der modernen Pflanzenzüchtung soll über die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (Patente und Sortenschutz) kompensiert werden. Vor diesem Hintergrund wird im Bio-Landbau das Bedürfnis nach einer eigenen Züchtung immer größer. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Population

Der Begriff Population wird in verschiedenen Bereichen der Biologie verwendet. Daraus ergeben sich zum Teil etwas unterschiedliche Perspektiven, aber im Wesentlichen bezeichnet eine Population stets eine Gruppe von Individuen, die sich untereinander fortpflanzen und somit über mehrere Generationen genetisch verbunden sind. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Saatgut

Saatgut dient der generativen Vermehrung und bezeichnet die trockenen sowie ruhenden Fortpflanzungsorgane der Pflanze wie Samen, Früchte, Scheinfrüchte, Fruchtstände oder Teile davon. Sie beinhalten die komplette, durch Befruchtung entstandene Keimanlage der Pflanzen. Nach der Reife befinden sich die Samen zunächst in einer Keimruhe, die sich nach und nach enzymatisch abbaut. Mit diesem Prozess stellt die Natur sicher, dass die Samen erst zum richtigen Zeitpunkt keimen. Bei vielen Nahrungspflanzen ist die Keimruhe allerdings sehr kurz oder gar nicht ausgebildet. Damit Saatgut seine Keimfähigkeit behält, sollte es trocken und kühl gelagert werden. Einige Pflanzen besitzen auch vegetative Vermehrungsorgane, die als Pflanzgut bezeichnet werden. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Saatguthilfe (engl. Seed Aid or Seed Relief)

Saatguthilfe ist eine Maßnahme im Rahmen der Katastrophenhilfe in sog. Entwicklungsländern. Dabei wird Landwirt_innen von nationalen Entwicklungsagenturen, Unternehmen oder NGOs kostenlos Saatgut bereitgestellt. Das Ziel dabei ist die Versorgung von Landwirt_innen mit ausreichend qualitativ hochwertigem Saatgut, so dass die lokale Produktion von Nahrungsmitteln gefördert wird. Die Saatguthilfe wird weitgehend als innovative Hilfsmaßnahme angesehen, die zu verbesserter Resilienz führen soll. Kritikern zufolge schafft die Saatguthilfe allerdings eher Abhängigkeiten von externen Inputs, besonders im Fall von Hybrid- und gentechnisch verändertem Saatgut. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Saatgutsouveränität

Saatgutsouveränität ist ein gegen die fortschreitende Kommodifizierung von Saatgut gerichtetes Konzept, das Saatgut als Gemeingut betrachtet und kollektiven Bedürfnissen den Vorrang über privaten Interessen gibt (vgl. kollektives Eigentum,Ernährungssouveränität). Als sich selbst reproduzierendes Produktionsmittel kann Saatgut von Landwirt_innen selbst hergestellt bzw. vermehrt und getauscht werden. Damit ist es zugleich Anfangs- und Endpunkt eines landwirtschaftlichen Kreislaufs, der die materielle bzw. ökonomische Unabhängigkeit von Landwirt_innen ermöglicht. Im Rahmen des Landwirteprivilegs wurde diese landwirtschaftliche Sonderstellung in mehreren Ländern gesetzlich verankert. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Saatgutvermehrung

Traditionell war es üblich, dass Landwirt_innen einen Teil ihrer Ernte als Saatgut für die Aussaat in der nächsten Saison verwendeten (vgl. Nachbau). Diese Form der Saatgutvermehrung fördert besonders die Entwicklung und den Erhalt von lokal angepassten Sorten. Inzwischen schränken in den letzten Jahrzehnten beschlossene nationale und internationale Sortenschutzgesetze die Rechte von Landwirt_innen zur eigenen Saatgutvermehrung massiv ein. Zudem wird der Einfluss von Agrarkonzernen immer größer, die heute fast ausschließlich Saatgut von Hybridsorten verkaufen und auf diese Weise Abhängigkeiten schaffen. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Samenbibliotheken

Samenbibliotheken (engl. seed libraries) funktionieren wie klassische Bibliotheken, bloß mit Saatgut statt Büchern: Interessierte, Gärtner_innen und Landwirt_innen leihen sich dort Samen aus, bauen sie an und geben schließlich einen Teil der Ernte wieder in den Bibliotheksbestand zurück. Die Idee der Samenbibliotheken stammt ursprünglich aus Nordamerika, inzwischen verbreitet sich das Konzept aber auch in Europa und Österreich. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Samenfeste Sorten

Samenfeste Sorten werden solche Sorten genannt, die ihre spezifischen Eigenschaften an die nachfolgenden Generationen weitergeben und sich somit- im Gegensatz zu Hybridsorten- zum Nachbau eignen. Wird also das Saatgut einer solchen Gruppe von Pflanzen geerntet und wieder ausgesät, wachsen daraus fruchtbare Nachkommen, die in etwa den Elternpflanzen gleichen. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Schmeiser, Percy

Der kanadische Landwirt Percy Schmeiser erlangte aufgrund eines langjährigen Rechtsstreites mit dem US-amerikanischen Agrarkonzern Monsanto internationale Berühmtheit und ist heute eine Symbolfigur für die Verteidigung der Rechte von Bauern und der Artenvielfalt. Schmeiser fand auf seinem Land die gentechnisch-veränderte Rapssorte Roundup Ready von Monsanto, säte dessen Samen im Folgejahr aus und wurde daraufhin von Monsanto wegen Patentverletzung verklagt. Der Agrarkonzern argumentierte, dass die selbständige Gewinnung des GM-Saatguts nicht zulässig sei. Der Oberste Gerichtshof entschied zugunsten Monsantos. Weitere Rechtsstreite zwischen Schmeiser und Monsanto wurden außergerichtlich in einem Vergleich beigelegt. Der Dokumentarfilm David gegen Monsanto von Bertram Verhaag erzählt die Geschichte Schmeiser gegen Monsanto. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Selektion

Die Selektion ist eine grundlegende Vorgehensweise in der Pflanzenzüchtung, bei der jeweils die leistungsstärksten Einzelpflanzen oder Nachkommenschaften ausgewählt werden. Dazu werden Einzelpflanzen oder deren Nachkommenschaften im Feld angebaut und schließlich anhand der zuvor festgelegten Zuchtziele nach beurteilt. Diese Beurteilung und Auslese von Pflanzen nach ihrem Erscheinungsbild nennt man phänotypische Selektion. Mit diversen molekularbiologischen Methoden ist heute darüber hinaus auch eine Selektion anhand des Genotyps möglich, was in zahlreichen Züchtungsprogrammen als Ergänzung zur Selektion im Feld Anwendung findet. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Sorte, Pflanzen-

Sorte ist ein Begriff aus der Pflanzenzüchtung, mit dem verschiedene Varianten einer Nutzpflanzenart voneinander unterschieden werden. Demnach unterscheidet sich eine Sorte durch verschiedene Merkmale (Größe, Farbe, Menge und Musterung) von anderen Sorten der gleichen Art. Die juristische Definition von Sorte basiert auf den folgenden Eigenschaften: Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit (vgl. DUS-Test). Weiterführendes zum Beispiel hier.

Sortenschutz

Der Sortenschutz schützt geistiges Eigentum an Pflanzenzüchtungen. Eine Pflanzensorte muss den sog. DUS-Test durchlaufen, bevor sie als schutzfähig gilt. Es bedarf der Zustimmung des Sortenschutzinhabers, das Vermehrungsmaterial einer geschützten Sorte zu gewerblichen Zwecken in Verkehr zu bringen, hierfür herzustellen oder ein- und auszuführen. Ausgenommen davon ist die Verwendung einer geschützten Sorte für die Züchtung einer neuen Sorte (vgl. Züchterprivileg) oder für den Nachbau auf dem eigenen Betrieb (vgl. Landwirteprivileg). Die Dauer des Sortenschutzes beträgt 25 bis 30 Jahre und soll Pflanzenzüchtern einen finanziellen Anreiz für Innovationen und Fortschritt schaffen. Bereits im Jahre 1961 wurde der Sortenschutz durch den UPOV institutionalisiert. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Sortenzulassung (EU)

Pflanzensorten, die in der EU für den Verkauf zugelassen sind, finden sich in der Sortenliste. Um für den Markt zugelassen zu werden, muss eine Sorte unterscheidbar, homogen und beständig (vgl. DUS-Test) sowie bei landwirtschaftlichen Arten (z. B. Getreide) von landeskulturellem Wert (vgl. VCU-Test) sein. Damit werden alte Sorten, die auf genetischer Vielfalt beruhen und diese Kriterien daher nicht ausreichend erfüllen, benachteiligt. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Subsistenzwirtschaft

Subsistenz bezeichnet in der Philosophie „das Bestehen durch sich selbst“ und meint in der heutigen Verwendung die Art und Weise, wie die Menschen ihr eigenes Leben (wieder-) herstellen und wie sie diesen Prozess materiell, stofflich und sozial in den eigenen Händen halten. Eng verbunden mit dem Begriff sind somit Selbstversorgung und Selbstbestimmung. Grundlegend für die Subsistenzwirtschaft ist die Produktion für den Eigenbedarf, die Erwerbswirtschaft wird also ganz oder teilweise ersetzt. Es wird jedoch kein geschlossener Wirtschaftskreislauf angestrebt, da fallweise Produktionsüberschüsse am Markt verkauft oder getauscht werden. Grundsätzlich ist die Subsistenzwirtschaft aber nicht profitorientiert. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Svalbard Global Seed Vault/ Weltweiter Saatguttresor Spitzbergen

Auf der norwegischen Insel Spitzbergen wurde 2008 der Svalbard Global Seed Vault eröffnet, die größte Genbank der Welt. Sie enthält zehntausende Samenmuster von mehr als 4000 Pflanzenarten. Diese Muster sind Duplikate von Saatgutbeständen aus Genbanken aus aller Welt. Der Saatgut-Tresor dient als Backup für den Fall, dass eine dieser internationalen, nationalen oder regionalen Genbanken ihre Bestände verliert. Das Saatgut bleibt in Besitz der Genbanken und allein diese sind zugriffsberechtigt. Das Saatgut wird bei Minus 18 Grad gelagert, die Konstruktion im Permafrost schützt es bei einem Ausfall des Kühlsystems. Der Saatgut-Tresor wurde Großteils von der norwegischen Regierung errichtet und finanziert, betrieben wird er gemeinsam mit dem Global Crop Diversity Trust (GCDT). Syrien ist das erste Land, das 2015 einen Teil der eingelagerten Saatgutmuster abheben musste. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Uniformität

Uniformität bzw. Homogenität ist eines der Kriterien, die eine Sorte beim DUS-Test erfüllen muss, um für den Markt zugelassen zu werden. Uniformität bedeutet Einheitlichkeit bzw. Gleichförmigkeit und liegt dann vor, wenn Pflanzen und Früchte ihrer Erscheinung nach nahezu identisch sind. Das Kriterium der Uniformität ist gerade bei Landsorten oder Züchtungen aus der ökologischen Landwirtschaft aufgrund ihrer genetischen Varianz oft nicht erfüllbar. Diese Sorten können somit nicht registriert und ihr Saatgut nicht vermarktet werden. Durch die ausschließliche Registrierung einheitlicher Industriesorten wird die Kulturpflanzenvielfalt weiter gefährdet. Weiterführendes zum Beispiel hier.

UPOV – Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen

Die UPOV (franz. Union internationale pour la protection des obtentions végétales)- eine zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Genf- wurde 1961 im Zuge des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen gegründet. Ziel ist die Bereitstellung und Förderung eines wirksamen Sortenschutzsystems mithilfe von Eigentumsrechten, um die Entwicklung neuer Pflanzensorten zu begünstigen. Mit der Überarbeitung des Übereinkommens 1991 wurden diese Rechte noch weiter ausgeweitet (vgl. Landwirteprivileg). Länder, die schon vor 1991 Mitglied bei der UPOV waren, können zwischen der Fassung von 1961 oder 1991 wählen. Alle anderen Länder sind zur Umsetzung von UPOV 1991 verpflichtet. Dies ist schwerwiegend für Länder, in denen der Saatgutbereich bisher noch nicht bzw. kaum kommerzialisiert worden ist und die von der kleinbäuerlichen Subsistenzlandwirtschaft sowie dem freien Tausch von Saatgut abhängen. Weiterführendes zum Beispiel hier

VCU-Test – Test of Value for cultivation and use

Die VCU-Test ist eine Wertprüfung als Teil des Sortenzulassungsverfahrens und dauert zwei bis drei Jahre. Eine Sorte, die vor der Zulassung steht, wird dabei an mehreren Standorten auf Versuchsflächen angebaut. Dabei soll festgestellt werden, ob eine Sorte landeskulturellen Wert hat. Dies ist dann der Fall, wenn sie in der Gesamtheit ihrer wertbestimmenden Eigenschaften gegenüber den vergleichbaren zugelassenen Sorten eine Verbesserung für den Anbau (z. B. Widerstandsfähigkeit gegen Schadorganismen), für die Verwertung des Ernteguts oder für die Verwertung aus dem Erntegut gewonnener Erzeugnisse darstellt. Dieser Wert ist relativ, d.h. er liegt zum Teil im Ermessen der Prüfenden. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Vegetative Vermehrung

Im Gegensatz zur generativen Vermehrung ist die vegetative Vermehrung ungeschlechtlich und es wird kein neues Erbgut zugeführt. Die vegetative Vermehrung basiert auf Zellteilung. In der Pflanzenzucht verwendet man sog. Pflanzgut (Ableger, Knollen, Zwiebeln, Edelreiser, Stecklinge, Rhizome), um Pflanzen vegetativ zu vermehren. Pflanzen, die aus einer vegetativen Vermehrung entstehen, gleichen in allen Merkmalen ihrer Mutterpflanze (‚Klone‘), da sie über exakt das gleiche Erbmaterial verfügen. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Via Campesina

Via Campesina bedeutet „kleinbäuerlicher Weg“ und ist eine weltweite Bewegung von Kleinbauern und -bäuerinnen, Landlosen, indigenen Menschen und Migrant_innen, die für ihre Rechte kämpfen. Die Via Campesina ist in 73 Ländern aktiv und hat rund 200 Millionen Mitglieder. Um soziale Gerechtigkeit und die Würde des Einzelnen zu schützen, setzt sie sich für eine nachhaltige, kleinbäuerliche Landwirtschaft ein und tritt gegen eine Industrialisierung der Landwirtschaft auf. Die Kernthemen von Via Campesina sind Ernährungssouveränität, Landrechte und eine umfassende Agrarreform. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Weltagrarbericht

Der Weltagrarbericht wurde 2008 vom Weltagrarrat (engl. International Assessment of Agricultural Knowledge, Science and Technology for Development, IAASTD) veröffentlicht.Laut dem Weltagrarbericht, an dem neben verschiedenen UN-Organisationen (FAO, UNEP, UNESCO) und der Weltbank etwa 400 internationale Wissenschaftler_innen beteiligt waren, ist die globale und derzeit vorherrschende Agrarwirtschaft nicht zukunftsfähig. Vielmehr müssen kleinbäuerliche Strukturen und ökologische Anbaumethoden gefördert werden. Weiterführendes zum Beispiel hier.

WTO – World Trade Organisation

Die Welthandelsorganisation ist eine internationale Organisation mit Sitz in Genf, die maßgeblich an der Regelung der weltweiten Handels- und Wirtschaftsbeziehungen beteiligt ist. Sie wurde 1995 gegründet und ist die Dachorganisation der Verträge GATT, GATS und TRIPS. Die WTO setzt sich für die Liberalisierung des Welthandels durch die Abschaffung von Handelsbarrieren ein. Das Ziel der Organisation ist der internationale Freihandel. Dementsprechend verfolgt die WTO eine liberale Außenhandelspolitik, die auf Deregulierung und Privatisierung beruht. Kritisiert wird sie bspw. hinsichtlich folgender Punkte: Nichtbeachtung von Umweltbelangen, übermäßiger Einfluss von Konzernen, negative Auswirkungen auf den globalen Süden sowie mangelnde Transparenz. Weiterführendes zum Beispiel hier.

Züchterprivileg

Das Züchterprivileg ermöglicht Züchter_innen eine geschützte Sorte (vgl. Sortenschutz) für neue Züchtungen zu verwenden, ohne dafür Lizenzgebühren an den/die SortenschutzinhaberIn zahlen zu müssen. Internationale Saatgutkonzerne drängen u. a. deshalb auf eine Annäherung des Sortenschutzrechts an das Patentrecht. Dies würde jedoch die Kulturpflanzenvielfalt weiter gefährden, da so die Züchtung und Entwicklung von Planzensorten fast vollständig in die Hände einiger weniger Konzerne fallen würde. Weiterführendes zum Beispiel hier.