Im Herbst 2010 legte das im Rechtsstreit der französischen Association Kokopelli mit der Saatgutfirma Baumaux zuständige Gericht in Nancy auf Antrag von Kokopelli dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Vorabentscheidungsansuchen vor. Zu klären sei, ob die EU Saatgutverkehrsrichtlinien ungültig seien, da sie Grundrechten und -prinzipien der Europäischen Union widersprechen würden.
Nun wurde der Schlussantrag der Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Juliane Kokott veröffentlicht. Sie kommt darin zu dem Schluss, dass das Verbot, Sorten in Verkehr zu bringen, die in keinem offiziellen Katalog registriert sind, ungültig sei. Denn dadurch würden die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der unternehmerischen Freiheit, der Freiheit des Warenverkehrs sowie der Gleichbehandlung verletzt.
Arche Noah und viele andere Organisationen und Personen warten nun mit großer Spannung auf das endgültige Urteil des EuGh, welches, wenn der EuGh den Schlussanträgen folgt, weitreichende Auswirkungen auf die Ausgestaltung des EU Saatgutverkehrsrechts haben wird. Dies ist eine große Chance für mehr Sortenvielfalt und die Freiheit des Saatguttausches!
Links: Die Pressemitteilung von Kokopelli finden Sie hier. Auf der Website des EuGH sind die vollständigen Schlussanträge der Generalanwältin in mehreren Sprachen zu finden. Webseite Kokopelli: http://www.kokopelli.asso.fr/
Arche Noah setzt sich aktuell direkt in Brüssel für eine biodiversitätsfreundliche Ausgestaltung des EU Saatguverkehrsrechts ein, um weitere Einschränkungen und eine Kriminalisierung des Saatguttausches zu verhindern. Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende dabei, dieses Engagement fortzusetzen - Danke!
Auch beim nächsten Let´s Liberate Diversity Forum, das 2012 in Schottland stattfinden wird, wird die Revision des EU Saatgutrechts, ebenso wie Sortenschutz und Patente, wichtige Themen sein: http://www.liberate-diversity-scotland2012.org