Am 1. Juli 2013 wurde im Nationalrat im ständigen Unterausschuss in Angelegenheiten der EU einem Vier-Parteien-Antrag zugestimmt. Die Zustimmung zu dem Antrag hat sehr weitreichende Konsequenzen. Sie bindet den Minister, die Position bei den Verhandlungen in Brüssel zu vertreten. Darin sind unter anderem wesentliche Punkte enthalten wie die Forderung, die Verordnung nur auf das "Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut zum Zwecke der kommerziellen Nutzung und oberhalb bestimmter Mengen" zu beschränken. Das ist auch eine der Forderungen von ARCHE NOAH und GLOBAL 2000. Die Forderungen der vier Parteien gehen zwar nicht so weit, wie wir es uns wünschen würden, wir sehen aber das klare Zeichen aus dem österreichischen Nationalrat, die Vielfalt an Obst-, Gemüse- und Getreidesorten zu erhalten.
Diesen Erfolg hätten wir ohne Sie nicht geschafft! Die starke Unterstützung der UnterzeichnerInnen unserer Petition hat die PolitikerInnen letztlich davon überzeugt, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt. Die EU-Saatgutverordnung darf so nicht durchgehen. Jetzt ist auch ein klares Zeichen seitens der anderen Mitgliedsstaaten der EU gefordert. Das EU Saatgutverkehrsrecht bedarf einer grundlegenden Überarbeitung.
Hier die aktuelle Stellungnahme von ARCHE NOAH und GLOBAL 2000.
Die Pressemitteilung vom Parlemanent können Sie hier einlesen.