Ein Patent ist ein exklusives Recht auf eine Erfindung, das 20 Jahre gültig ist. Patente sollen Innovation und Erfindergeist fördern, indem sie deren Besitzern den Weg ebnen, um lange einen höheren Preis zu erzielen. Produkte und Verfahren gelten allerdings nur als patentierbar, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit. Für die Patenterteilung auf Pflanzen bedeutet das, dass nur Gentechnik-Pflanzen (GVO) patentiert werden dürften: Die gentechnische Manipulation hat im Sinne des Patentrechts einen innovativen Charakter.
Beim Europäischen Patentamt wurden bereits tausende Patente auf Pflanzen und Tiere eingereicht und ein Großteil auch gewährt. Die jüngst vergebenen Patente betreffen aber nicht mehr nur gentechnisch veränderte Organismen, sondern zunehmend auch Pflanzen und Tiere aus gewöhnlicher Züchtung. Die Patentansprüche erstrecken sich zudem auch auf Ernte und Früchte und wirken oft bis in die verarbeiteten Lebensmittel! Rund 180 der bereits erteilten Patente betreffen die konventionelle Züchtung und rund 1400 weitere wurden bereits eingereicht. Doch Pflanzen sind keine Erfindung und müssen Gemeingut bleiben!
Wird ein Patent erteilt, haben es PatentinhaberInnen in der Hand, anderen die Nachbildung, die Nutzung, den Verkauf und den Vertrieb der Erfindung für 20 Jahre zu verbieten oder ihnen diese Rechte gegen Bezahlung von Lizenzgebühren zu gewähren. ZüchterInnen, die das patentierte Saatgut für die Entwicklung neuer Sorten nutzen möchten, können dies nicht ungefragt tun – im Vergleich zum traditionellen Sortenschutz gibt es kein „Züchterprivileg“. LandwirtInnen in Österreich wird die Vermehrung und Verwendung des Ernteguts in ihren eigenen Betrieben mit gewissen Einschränkungen gestattet.