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Gesetze für die Vielfalt in den Mitgliedsstaaten

Seit Februar 2015 ist der Entwurf für die geplante EU-Saatgutverordnung vom Tisch. Nun heißt es die nationalen Gesetzeslagen zu verbessern, um eine gute Basis für eine neue Reform des EU-Saatgutrechts zu schaffen. Denn es gibt in den derzeitigen EU-Richtlinien durchaus Spielräume, um auf nationaler Ebene die Situation für die Vielfalt zu verbessern. Es ist wichtig, jetzt aktiv zu werden!

Verbesserungen für Erhaltungssorten in Österreich

5.7.2016: Die entgeltliche Abgabe von Saatgut von nicht-registrierten Sorten war in Österreich bisher gelebte Praxis, die alte Textfassung in der österreichischen Saatgutverordnung war diesbezüglich aber nicht eindeutig. Jetzt erfolgte die Klarstellung: Die entgeltliche Abgabe von Saatgut von pflanzengenetischen Ressourcen ist möglich, und es gelten die gleichen Einschränkungen wie für den Saatguttausch.

-Der Landwirt oder Saatgutanwender, der das Saatgut überlässt, darf sich nicht mit Saatguthandel befassen

-Registrierte Sorten sind ausgenommen. Man darf auf diesem Weg nur nicht-zugelassene Sorten bzw. "pflanzengenetische Ressourcen" sowie Erhaltungs- und BB-Sorten überlassen

-Es gelten Mengenbeschränkungen (laut Anlage der Verordnung)

Der neue Wortlaut:

§ 4 [...]

(3) Das Überlassen von Saatgut nicht nach den in § 1 Abs. 2 Z 1 bis Z 13 angeführten Rechtsvorschriften zugelassener Sorten und Ökotypen oder Herkünfte zum Schutz pflanzengenetischer Ressourcen durch Landwirte oder Saatgutanwender im Sinne von § 2 Abs. 3 Z 5 SaatG 1997, sei es entgeltlich, unentgeltlich oder gegen Naturalien, ist zulässig, wenn

1.

die Landwirte oder Saatgutanwender sich nicht mit dem Saatguthandel befassen und

2.

die Sorte des betreffenden Saatgutes nicht in der österreichischen Sortenliste, den gemeinschaftlichen Sortenkatalogen oder der OECD-Liste für den internationalen Saatgutverkehr – ausgenommen solche, die unter die in § 1 Abs. 2 Z 14 oder 15 angeführten Rechtsvorschriften fallen – zur Eintragung angemeldet oder eingetragen ist oder diese Sorte vor mehr als fünf Jahren aus einer dieser Listen gelöscht wurde und

3.

die in der Anlage Spalte 4 genannten Mengen an Saatgut nicht überschritten werden.

Diese Klarstellung holt die Beförderer der Vielfalt aus einem gefühlten rechtlichen Graubereich. Das freut uns.

 
 

Mehr Freiheit für die Vielfalt in Dänemark

8.9.2015: Die dänische Saatgutinitiative Froesamlerne hatte sich seit dem Scheitern der EU-Saatgutverordnung dafür eingesetzt, durch eine neue Interpretation der EU-Richtlinien Verbesserungen für die Vielfalt in Dänemark zu erreichen. Nach Verhandlungen mit der dänischen Regierung konnte nun eine Gesetzesänderung erreicht werden. Laut einer Aussendung des dänischen Ministeriums ist das dänische Saatgutgesetz künftig ausdrücklich nur mehr auf das Inverkehrbringen von Saatgut für „kommerzielle Zwecke“ („vegetable seeds, field seeds and seed for commercial use“) anwendbar. Das bedeutet Erleichterungen für die Weitergabe von Saatgut von Vielfaltssorten, freuen sich Froesamlerne.