Uhudler

(c) Gerhard Kahr

Rettet den Uhudler!

Der südburgenländischen Weinspezialität - dem Uhudler - wird aufgrund der aktuell geltenden Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene das Leben schwer gemacht: Auspflanzverbote, Befristungen ihrer Legalität, zugelassene oder nicht zugelassene Sorten, Deklarierung als Obstwein – das sind nur einige Stichworte, die den Sachverhalt um die Uhudler-Trauben beschreiben.

Warum? Uhudler wird aus Direktträger-Rebsorten gewonnen, die ursprünglich Ende des 19. Jh. aus den USA nach Europa eingeführt, aber bereits in den 1930er Jahren in ihrer Ausbreitung unterbunden wurden – je nach Nation mit unterschiedlich argumentierten (kulturellen und wirtschaftlichen) Konkurrenzbedenken gegenüber den traditionellen europäischen Rebsorten.

Die gegenwärtigen Gesetze rekurrieren auf diese ohnehin fragwürdigen, vor allem aber zeitgebundenen historischen Debatten. Bis heute von den Verboten betroffen sind die Sorten Clinton, Othello, Isabella, Noah, Jacquez und Herbemont. Es gibt aktuell aber keinen Grund, den Anbau und die Verarbeitung von Direktträgern zu reglementieren – Direktträgerweine wie der Uhudler sind keine Konkurrenz, sondern eine Ergänzung für das bestehende Weinsortiment.

Im Hinblick auf die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt stellen Direktträgerweine darüber hinaus eine wichtige pflanzengenetische Ressource dar. Die Rebsorten, die auch dem Uhudler zugrunde liegen, bergen ein enormes Potential, weil sie über natürliche Resistenzen verfügen und ohne Spritzmittel auskommen. ARCHE NOAH setzt sich dafür ein, dass es diese Weine in ganz Europa in all ihren Sorten geben darf. Dafür arbeiten wir auf österreichischer und europäischer Ebene.

Uhudler sechs

EU-Agrarausschuss lehnt Ende des Uhudler-Verbots ab

In seiner Sitzung am 1. April 2019 hat der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments den Vorschlag der EU-Kommission, das EU-weite Uhudler-Verbot aufzuheben, abgelehnt. Stattdessen dürfen nach dem Entscheid der Abgeordneten lediglich bereits existierende historische Weingärten wieder mit Direktträgern nachbepflanzt werden.

Diskutiert wurden zwei Vorschläge der Kommission, die auch durch das Engagement von ARCHE NOAH zustande gekommen waren: Erstens sollte das EU-weite Verbot der sechs sogenannten „verbotenen Sorten“ aufgehoben werden, darunter fällt auch der Uhudler. Zweitens sollte der Anbau von gekreuzten Sorten, die aus „nicht-europäischen“ Weinsorten entwickelt werden (Kreuzungen ohne der traditionellen europäischen Rebsorte Vitis vinifera), erlaubt werden.

Zur Erinnerung: neben THC-haltigem Hanf sind die sechs Direktträger-Rebsorten Noah, Othello, Isabelle, Jacquez, Clinton und Herbemont die einzigen Pflanzen, die explizit und bis jetzt in der EU im Erwerbsanbau verboten sind. In Österreich sind sie unter dem Namen Uhudler bekannt, die verbotenen Rebsorten gibt es aber auch in anderen EU-Ländern.

Unsere Hoffnung liegt nun auf dem im Mai dieses Jahres neu gewähltem EU-Parlament. ARCHE NOAH setzt sich weiterhin in Österreich wie auch in Brüssel für die Legalisierung des Uhudler ein, weil er im Hinblick auf die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt und auf die künftige Pflanzenzüchtung eine wichtige pflanzengenetische Ressource ist. Eine Legalisierung der Direktträger und des Uhudler entspricht dem Motto der ARCHE NOAH: Freiheit für die Vielfalt!

 
 

(c) Kim Aigner

Unsere Studie zu Uhudler & Co ist da!

Um die historischen Hintergründe der Direktträger-Verbote genauer zu beleuchten, hat ARCHE NOAH eine intensive Recherche zur Entstehung der Verbote von Direktträger-Rebsorten in Europa durchgeführt. Dabei haben wir die Gründe für die Einführung der Verbote in fünf Mitgliedsstaaten untersucht und die angeführten Argumente zusammengetragen.

Lesen Sie hier den Bericht und die Zusammenfassung des Berichts. Soviel vorab: der Uhudler ist weder gesundheitsschädlich, noch gibt es plausible Gründe für das anhaltende Verbot. Im Gegenteil, die Uhudler-Rebsorten bergen ein enormes Potential, da sie über Resistenzen verfügen und ohne Spritzmittel auskommen.

 

(c) Kim Aigner

Events rund um den Uhudler

06.10.2018 Uhudler – Vielfalt auftafeln. Arche Noah lud gemeinsam mit 16 WinzerInnen aus Österreich und vier Initiativen aus Frankreich, Italien, Slowenien und Rumänien zum Uhudler Fest „Vielfalt auftafeln“ auf der Burg Güssing im Südburgenland. Über 300 Gäste verkosteten Produkte, erfuhren in Vorträgen, Diskussionen und Filmvorführungen Spannendes zu historischen und politischen Zusammenhängen sowie zum gegenwärtigem Status des Anbaus von Direktträgern in der EU. Finden Sie hier alle Details zur Veranstaltung.

04.09.2016 Uhudler bei Verkostung in Frankreich. Die französische Organisation Fruits Oubliés lud am 4. September zu einer Verkostung von Weinen aus Direktträger-Sorten ein. Neben französischen Weinen wurden italienischer Wein und auch einige Flaschen Uhudler aus Österreich verkostet. Die Weine fanden bei den BesucherInnen guten Anklang. Ziel der Veranstaltung war es neben dem Genuss der Verkostung auch, auf die rechtliche Lage der Direktträger-Weine hinzuweisen. Denn nach wie vor sind sechs dieser Rebsorten laut der gemeinsamen Marktordung der EU verboten. ARCHE NOAH setzt sich daher weiterhin für ein Ende der Diskriminierung dieser Rebsorten auf EU-Ebene ein.

26.04.2016 Uhudler-Verkostung in Brüssel. Das gab es noch nie: Von der EU verbotene Weine wurden ausgerechnet im EU-Parlament serviert. Zwei französische Abgeordnete, die Organisation Fruits Obliés und ARCHE NOAH hatten am 26. April zur „illegalen Weinverkostung“ eingeladen. Neben einigen Flaschen Uhudler wurden Direktträgerweine aus Frankreich und Italien verkostet, welche bei den ParlamentarierInnen durchwegs guten Anklang fanden. Wird das Anstoßen nun auch Anstoß für eine Aufhebung des Verbots der Uhudler-Rebsorten? Das werden die kommenden Monate zeigen.

 
 
(c) Arche Naoh Schiltern

Fotogalerie

Uhudler-Verkostung im EU-Parlament

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FAQs Uhudler

Wer oder was ist ein Uhudler?

 
 

Hinter dem Begriff „Uhudler" stehen spezielle Weine, die aus sogenannten Direktträgern hergestellt werden. Direktträger sind Rebstöcke, die nicht veredelt werden, die also die Trauben des Wurzelstocks „direkt tragen“. Einige Beispiele sind die Sorten Othello Blau, Noah Grün, Elvira, Isabella oder Concord. Der Geschmack des Uhudlers erinnert an Erdbeeren und Johannisbeeren und wird oft als „Foxton“ bezeichnet. Der Uhudler wird in Österreich vor allem im Südburgenland angebaut, seine Ursprünge liegen aber in Amerika.

Im 19. Jahrhundert wurde der europäische Weinbau von der Reblaus heimgesucht. In ganz Europa wurden Weingärten im großen Stil vernichtet – mit verheerenden Folgen für Millionen Bauern und Bäuerinnen in Europa. Die Reblaus wurde wahrscheinlich mit amerikanischen Rebstöcken (Vitis labrusca, Vitis riparia …) nach Europa eingeschleppt. Gleichzeitig wurden die amerikanischen Reben aber aufgrund ihrer Resistenzen gegen die Reblaus sowie echten und falschen Mehltau dringend für den Wiederaufbau des europäischen Weinbaus benötigt.

Anfang des 20. Jahrhunderts wurden verschiedene Strategien im Kampf gegen die Reblaus verfolgt:

  • Das Veredeln von europäischen Weinsorten mit amerikanischen Reben als Unterlage (Unterlagszüchtung), bei der die europäischen Reben (Vitis vinifera) den früchtetragenden Teil bilden.

  • Die Züchtung von resistenten Sorten durch Kreuzung der Amerikanerreben mit Vitis vinifera.

  • Das direkte Pflanzen von Kreuzungen der amerikanischen Rebenarten untereinander.

Das Veredeln hat sich durchgesetzt, heute steht fast der gesamte europäische Weinbau auf amerikanischen Wurzeln und die Züchtung resistenter Sorten ist weiterhin eine wichtige Strategie im Weinbau. Auch die Direktträger waren zwischenzeitlich sehr erfolgreich und es gibt immer noch ein paar Überreste aus dieser Zeit. Dazu gehören die Uhudler-Weingärten im Südburgenland.

Exkurs - wieso heißt der Uhudler Uhudler?

Um die Bezeichnung ranken sich einige Legenden - die verbreitetste berichtet von Männern, die nach intensivem Genuss des Weins Augenringe bekamen. Dies wurde von Seiten ihrer Ehefrauen mit der Aussage „Du schaust ja aus wie ein Uhu!“ kommentiert.

 
 

Welche gesetzlichen Grundlagen betreffen den Uhudler?

 
 

Für den Anbau sowie das Inverkehrbringen von Wein in der EU muss eine Weinsorte seit 1971 klassifiziert sein. In Artikel 81 der Gemeinsamen Marktordnung für landwirtschaftliche Erzeugnisse der EU (EU-Verordnung Nr. 1308/2013) wird festgelegt, dass von den Mitgliedsstaaten nur Keltertrauben klassifiziert werden dürfen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Die betreffende Keltertraubensorte gehört der Art Vitis vinifera an oder stammt aus einer Kreuzung der Art Vitis vinifera mit anderen Arten der Gattung Vitis
  • die betreffende Keltertraubensorte ist keine der Folgenden: Noah, Othello, Isabelle, Jacquez, Clinton und Herbemont.

Die betreffende EU-Verordnung ist in Österreich auf zwei Ebenen umgesetzt:

Die Regelung des Anbaus ist Ländersache - im Falle des Uhudlers also entsprechend im burgenländischen Landesgesetz (Weinbaugesetz 2001) festgehalten. Die Sorten sind in der Burgenländischen Weinbauverordnung 2003 (mit einer Ergänzung von 2016) klassifiziert.

  • Der Verkauf von Uhudler-Wein wird auf Bundesebene geregelt (Inverkehrbringen). Das entsprechende Gesetz ist das Weingesetz 2009.

Die Verbote der Uhudler-Reben beziehen sich nur auf den Erwerbsweinbau. Privatpersonen bzw. private Gärten sind davon nicht betroffen. Im Burgenland ist ein Erwerbsweinbauer wie folgt definiert: eine Person, die Pflanzflächen von insgesamt mehr als 500 m2, die zur Erzeugung von Kelter- oder Tafeltrauben (Ertragsweingarten) mit mindestens einer Weinrebe je 6 m2 bepflanzt ist, bewirtschaftet. Uhudler in privaten Gärten anzubauen oder auf Flächen bis 500m2 pro Person ist demnach ohne Probleme erlaubt und erfreut sich in ganz Österreich steigender Beliebtheit.

 
 
 

Warum wurden Direktträger verboten?

 
 

Unterschiedlichste historische Anlässe und auch Gerüchte resultierten im Jahr 1971 schließlich in einem Verbot auf EU-Ebene.

Hier ein historischer Abriss hinsichtlich der Verbotsentwicklungen in Europa und deren Gründe.

  • Erste Verbote des Uhudlers kamen 1904 in Deutschland aus Angst vor einer Verschleppung des falschen Mehltaus zustande.
  • Weitere Verbotswellen erfolgten in den 1920er und -30er Jahren aufgrund der besorgniserregenden Preissituation am europäischen Weinmarkt. Neue Weinbauländer wie Algerien (damals eine französische Kolonie) drängten auf den Weinmarkt und der Weinkonsum ging wegen der Weltwirtschaftskrise und der Prohibitionsbewegung in den USA zurück. Der Druck der Weinbauern zwang die Regierungen, stark in den Weinmarkt einzugreifen. Die Neuanlage von Weingärten wurde großteils verboten und Weinüberschüsse wurden destilliert. Die „Edelweinbauern“ sahen die Direktträgerproduzenten als Konkurrenz, die mit weniger Arbeitsaufwand (Veredeln und Spritzen ist bei Direktträgern nicht notwendig) die gleiche Menge an Wein produzieren konnten. Also nutzten die Edelweinbauern die Situation und starteten eine Offensive gegen diese unliebsame Konkurrenz. Eine zentrale Rolle in Österreich spielte hierbei der Weinbauexperte Dr. Fritz Zweigelt. Er war maßgeblich an der Initiative beteiligt, welche 1936 zum Verbot des Anbaus von Direktträgern und des Verkaufs der daraus gekelterten Weine führte. Ähnliche Verbote wurden zuvor bereits in Frankreich und Portugal erlassen, ein entsprechendes Gesetz folgte in Spanien erst 1970.

Um den Uhudler ranken sich auch zahlreiche Gerüchte, die mitunter zur Verbotsentwicklung beigetragen haben könnten:

  • Angeblich mache der Uhudler krank und blind – daran Schuld sei der erhöhte Methanolgehalt: Die Methanolgehalte von Uhudler liegen laut mehreren vergleichenden Studien allerdings im Bereich anderer „Edelweine“. Der Konsum (in angemessenem Ausmaß) stellt demnach kein gesundheitliches Risiko dar. Trotz diverser Studien zum Methanolgehalt in Uhudlerweinen hält sich das Gerücht von einem zu hohen Methanolgehalt hartnäckig.
  • Oft wird auf Studien verwiesen, die belegt haben sollen, dass der Uhudler gesundheitsschädigend sei: Es gibt einige fragwürdige Studien aus den 1960er Jahren von einem deutschen Wissenschaftler mit NS-Vergangenheit, die behaupten, dass Direktträgerweine die Gesundheit schädigen. Diese Studien wurden jedoch bereits in den 1970er Jahren von verschiedenen Wissenschaftlern widerlegt.
  • Uhudlerweine seien Träger von gefährlichen Krankheiten und könnten ganze Weinbauregionen infizieren. Die Uhudlersorten haben ihren schlechten Ruf aus ihrer Vergangenheit mitgenommen. Denn auf amerikanischen Reben wurde die Reblaus in Europa eingeschleppt, welche anschließend nahezu den gesamten europäischen Weinbau vernichtete. Gleichzeitig waren die amerikanischen Direktträger jedoch genau wegen ihrer Resistenzen die einzige Hoffnung für den europäischen Weinbau.

Mehr dazu gibt es in unserer Studie: Verbotene Früche: Das erstaunliche Schicksal von Noah, Othello, Isabelle, Jacquez, Clinton und Herbemont

 
 
 

Wo werden in Europa noch Direktträger angebaut?

 
 

Zu den EU-Ländern, deren Bestände der Arche Noah bekannt sind zählen Frankreich (Jaquez, Herbement, Othello, Noah, Clinton, Isabelle), Slowenien (Šmarnica oder Jurka), Ungarn (Othello), Norditalien (Fragolino), Portugal und den Azoren (Morangueiro, Cheiro) sowie Spanien (Vino Barrantes).

Anfang des 20. Jahrhunderts waren Direktträgersorten jedoch in ganz Europa verbreitet. Deshalb ist davon auszugehen, dass es auch am Balkan noch nennenswerte Bestände gibt.

In Österreich gibt es auch Bestände in der Steiermark, während für diese Direktträgerweine Bezeichnungen wie Suhudler oder Heckenklescher verwendet werden.

 
 

Welches Potenzial birgt der Uhudler-Anbau in Österreich?

 
 

Die Direktträger-Sorten waren die Basis der Züchtung von modernen pilztoleranten Sorten und spielen in der Unterlagszüchtung immer noch eine wichtige Rolle. Auch in Zukunft sollten sie für die Züchtung erhalten bleiben. Sie stellen eine wichtige pflanzengenetische Ressource dar, die es zu erhalten gilt.

Der politische Einsatz für den Erhalt der Direktträger ist insbesondere im Hinblick auf das agronomische Potenzial sinnvoll: Wegen ihrer hohen Resistenz gegen bestimmte Pilzkrankheiten (falscher und echter Mehltau) benötigen Direktträger keine Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln. Durch die Schonung der Böden aufgrund der eingesparten Pflanzenschutzmittel und der bodenverdichtenden Überfahrten kann der Anbau von Direktträgern als besonders umweltschonend bezeichnet werden.

Im Südburgenland setzt sich der Verein „Freunde des Uhudlers" für den Uhudler ein. Er hat 330 Weinbauern als Mitglieder, die jährlich ca. 200.000 Liter Wein produzieren. In ungefähr 40 Buschenschanken in der Region wird der Uhudler ausgeschenkt. Da der Uhudler nur in den Anbaugemeinden verkauft werden darf, besuchen viele Touristen die Region. Das Weinbaumuseum Moschendorf und das Kellerviertel Heiligenbrunn beleben das Kulturangebot und tragen zur Erhaltung von traditionellem Handwerk bei. Der Uhudler spielt demnach auch in Bezug auf die regionale Entwicklung im Südburgenland eine zentrale Rolle.

Die Uhudler-Bauern in Österreich bewirtschaften insgesamt nur mehr eine winzige Fläche von 50 Hektar. Einige Uhudler-Rebsorten sind grundsätzlich verboten. Die aktuell vorübergehend zugelassenen Sorten sollen nach derzeitiger Rechtslage 2030 auslaufen und dürfen schon heute nicht mehr nachgepflanzt werden. Das wäre das Ende des Uhudlers – er wäre dann wohl tatsächlich nur mehr in ein paar Hausgärten und im Museum anzutreffen.

 
 

Warum ist der Uhudler in Österreich noch nicht verboten?

 
 

Bis zu einer positiven Lösung auf europäischer Ebene für Weine aus Direktträger-Sorten wurde in Österreich eine Möglichkeit gefunden, den Anbau, die Produktion und den Verkauf der Sorten Noah, Othello, Isabelle, Jacquez, Clinton und Herbemont abzusichern– die sogenannte Obstweinlösung. Demnach soll Uhudler aus den sechs Sorten, die von der EU nicht zur Weinerzeugung zugelassen sind, künftig als Obstwein verkauft werden können (diese Übergangsausnahme gilt gemäß den EU-Beitrittsverhandlungen bis 2030). Am 18.5.2016 wurde eine entsprechende Weingesetznovelle und mit ihr die sogenannte Obstweinlösung für den Uhudler im Nationalrat (ohne die Zustimmung der Neos), beschlossen.

Außerdem wurde 2016 durch die burgenländische Landesregierung eine Ergänzung des Weinbaugesetzes 2001 vorgenommen, in der die Uhudler-Sorten Amadeus, Bogni 15, Bolero, Boris, Breidecker, Concord, Delaware, Elvira, Evita und Ripatella eingefügt und somit legalisiert wurden.

 
 
 
 
 

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