Biopiraterie

Was tut ARCHE NOAH gegen Bio-Piraterie

Durch eine fairen und geregelten Vorteilsausgleich soll der Bio-Piraterie ein Riegel vorgeschoben werden, das ist das Ansinnen des Nagoya Protokolls (Internationales Umweltabkommen zur Umsetzung der Ziele der UN-Konvention über biologische Vielfalt).

Das Nagoya-Protokoll und die EU-Verordnung 511/2014 gelten für jeden Nutzer und jede Nutzerin genetischer Ressourcen, unabhängig ob sie als private oder öffentliche Person agiert und unabhängig von der Dimension, die Bestimmungen gelten im Kleinen wie im Großen. Der Auslöser für Verpflichtungen zum Vorteilsausgleich ist die "Nutzung" der Ressource. Nutzung in diesem Sinne sind Forschungsaktivitäten und / oder Entwicklungsaktivitäten wie zum Beispiel Massenselektion auf den Feldern eines Landwirts oder Tomatenkreuzungen im Rahmen der partizipativen Pflanzenzüchtung. Da ARCHE NOAH direkt an solchen Forschungsprojekten beteiligt ist, ist ARCHE NOAH Nutzer. Daher müssen wir die Verpflichtungen des EU-Rechts, das Nutzer dazu verpflichtet, Informationen über genetische Ressourcen sorgfältig zu recherchieren, aufzubewahren und zu übertragen, einhalten.

Die Idee dahinter: Sollte ein Unternehmen aus einer genetischen Ressource ein kommerziell verwertbares Produkt entwickeln und einen Gewinn erzielen, so kann der ursprüngliche Bereitsteller der Ressource daran beteiligt werden. Das klappt jedoch nur, wenn die Informationskette nicht abreißt!

 

Der Anbau und die Erhaltung genetischer Ressourcen – unsere ARCHE NOAH Kerntätigkeiten - fallen hingegen nicht in den Geltungsbereich des Protokolls und sind demnach keine Nutzung im Sinne von Nagoya.

Allerdings: Wenn Sammlungshalter wie ARCHE NOAH (oder öffentliche Genbanken) keine Überprüfung der Herkunft durchführen und keine Informationen über die Herkunft der von ihnen verteilten Ressourcen weitergeben, entsteht ein großes Loch im System, die Kette reißt an. Aus diesem Grund haben wir uns aus moralischer Verantwortung entschieden, für unsere Arbeit ein freiwilliges Regelwerk einzurichten, auch wenn wir nicht mit allen unseren Kerntätigkeiten Nutzer genetischer Ressourcen sind.

 

Was haben wir in diesem Sinne geleistet und unternommen?

 
Pflanzen Visum

Wir erfassen Informationen und überprüfen die Herkunft von Saat- und Pflanzgut, dass neu Eingang in unsere Sammlungen findet.Wir holen damit auch die Zustimmung des Bereitstellenden zur weiteren Verwendung des pflanzlichen Materials im Sinne der ARCHE NOAH Nutzungsbedingungen ein.

Nagoya Sorgfalts-Check

ARCHE NOAH hat die Herkunft aller Sorten unserer Sammlungen mit der gebotenen Sorgfalt überprüft und fehlende Angaben recherchiert und ergänzt.

Sortendatenbank

Wir bewahren die Informationen auf und geben die Information mit dem Saat- und Pflanzgut als „Etikettentext“ weiter.

Etikettentext

Die Weitergabe von Saatgut aus dem Samenarchiv erfolgt in verschlossenen und etikettierten Tüten. Auf der Etikette sind alle Informationen zu Herkunft der Sorte und Eingang in die Sammlung verzeichnet und werden so mit der Abgabe übertragen. Mit dem Öffnen der Tüte werden die Nutzungsbedingungen angenommen.

Nutzungsbedingungen

In den ARCHE NOAH Nutzungsbedingungen ist geregelt, wann eine Vorteilsausgleich bei kommerzieller Nutzung zu erfolgen hat. (Anmerkung: Die Nutzungsbedingungen regeln auch weitere Bedingungen, die an die Nutzung gebunden sind z.B. Verbot geistiger Eigentumsrechte; Einschränkungen bei genetischer Sequenzierung; keine Anwendung von Gentechnologie)