Geschichte

Noch viel zu tun...

Weltweit wurden seit Jahrzehnten lokale Gemeinschaften durch Biopiraterie entrechtet und geschädigt, der Zugang zu den eigenen Ressourcen durch geistige Eigentumsrechte versperrt, eine Beteiligung am erzielten Profit fand jedoch nicht statt. Das soll mit dem Nagoya Protokoll nun anders werden..

Geschichte

Das „Nagoya-Protokoll“ ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das am 29. Oktober 2010 in Nagoya, Japan, verabschiedet wurde und am 12. Oktober 2014 in Kraft trat[1]. Seine Wurzeln liegen im Übereinkommen über die Biologische Vielfalt aus dem Jahr 1992, das die Biodiversität durch den Schutz der Ökosysteme bewahren soll und in dem der „nationalen Souveränität“ über genetische Ressourcen Vorrang vor dem Konzept des „gemeinsamen Erbes der Menschheit“ eingeräumt wird. Das Protokoll beruht auf dem Prinzip der Ausgewogenheit und zielt darauf ab, historische und politische Ungleichgewichte in der Nutzung von genetischen Ressourcen für die Forschung und Produktentwicklung auszugleichen.


[1] Das Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt trat 90 Tage nach der Hinterlegung der 50. Ratifikationsurkunde, also am 12. Oktober 2014 (Artikel 33), in Kraft.