Private Nutzung

Wir freuen uns, wenn Sie eine Sorte aus unserer Sammlung in ihrem Garten anbauen, die Ernte genießen, daraus eigenes Saatgut gewinnen und im Folgejahr wieder anbauen!

Sie möchten Ihr selbstgewonnenes Saatgut an Bekannte und Interessierte weitergeben?

Dann haben wir eine große Bitte an Sie:

Bitte geben Sie zum Saatgut die wichtigsten Informationen zur Sorte mit auf den Weg: Sortenname, ARCHE NOAH als Bezugsquelle, eventuell auch den Sortencode (finden Sie am Etikett). Informieren Sie bitte den Empfänger/die Empfänger über die ARCHE NOAH Nutzungsbedingungen.

Das ist besonders wichtig, wenn das weitergegebene Saatgut eines Tages für Züchtungszwecke oder in der Forschung verwendet werden sollte. Denn nur wenn die Herkunft und der Weg einer genetischen Ressource beschrieben ist, kann eine Patentierung und Bio-Piraterie im nachgelagerten Bereich verhindert werden.

 

Hintergrundinformationen finden Sie hier

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Biopiraterie

Biopiratinnen und Biopiraten – zumeist große Konzerne in der Agrarindustrie oder imPharmabereich – verschaffen sich Zugang zu genetischen Ressourcen und entwickeln mit ihnen neue Produkte. Mitunter stehlen sie nicht nur materielle Ressourcen, sondern dazu auch das traditionelle Wissen indigener Bevölkerungen. Die Gewinne aus diesen neuen Produkten (mitunter in Milliardenhöhe) werden allerdings nicht geteilt.

Durch das „Nagoya-Protokoll“ (internationales Umweltabkommen zur Umsetzung der Ziele der UN-Konvention über biologische Vielfalt) sollte seit Oktober 2014 eigentlich Schluss damit sein. Denn es knüpft den Zugang und die Nutzung von biologischen Ressourcen an Bedingungen, um eine gerechte Aufteilung von Gewinnen und Vorteilen zu gewährleisten.
Die Grundidee: Wenn genetische Ressourcen von z. B. Tropenwäldern, seltenen Pflanzen oder Korallenriffs kommerziell genutzt werden, dann soll das Land, bzw. die Gemeinschaft, aus dem die Ressource entnommen wurde, auch vertraglich gesichert daran partizipieren.

Genetische Ressourcen als Gemeingut (Commons) bedeutet, dass diese Ressourcen allen Nutzerinnen und Nutzern frei zugänglich sind. Um der dramatischen Übernutzung und der Gefahr der Aneignung von genetischen Ressourcen (durch geistige Eigentumsrechte wie Patente oder Sortenschutz) vorzubeugen, können sie durch „viral“ wirkende Vereinbarungen geschützt werden. Diese regeln die Grenzen der Nutzung, ohne das Prinzip des freien Zugangs zu verletzen. Hierzu kann das Nagoya-Abkommen als rechtsverbindlicher Rahmen genutzt werden.

Jedes kommerzielle Produkt, das aus Kulturpflanzen hergestellt wird, beruht auf den Leistungen zahlloser Generationen, die diese Pflanzen angebaut, selektiert, weiterentwickelt und erhalten haben.

Saatgut-Weitergabe hat eine wichtige Rolle gespielt, damit sich die Vielfalt an Formen und Typen über Jahrtausende immer weiter entfalten konnte. Diesen Austausch von Vermehrungsmaterial stellen wir uns gerne frei(willig), fair und wechselseitig vor. Hände, die Samen reichen – auch im ARCHE NOAH Netzwerk ist dies ein wichtiges Symbol. Die freizügige Weitergabe von Saatgut, Pflanzgut und Wissen ist für uns ein hoher Wert, der im Verein seit Jahrzehnten praktiziert wird.

Andererseits wissen wir, dass seit Jahrhunderten, auch schon vor dem Kolonialismus, nützliche Pflanzen den lokalen Gemeinschaften einfach weggenommen wurden – ohne zu fragen, und ohne zurückzugeben.

Seit dem 20. Jahrhundert wurden auch die rechtlichen Mittel zur privaten Aneignung von genetischen Ressourcen stetig ausgebaut: Beispielsweise durch Patente als exklusive geistige Eigentumsrechte, die heute sogar auf konventionell gezüchtete oder schlicht auf bloß entdeckte Pflanzeneigenschaften erteilt werden, und durch die Dritte von der Nutzung entlang der ganzen Produktkette ausgeschlossen werden können.

 

Gerechte Aufteilung von Gewinnen - Benefit Sharing

Das Konzept des „Benefit sharing“, des „gerechten Vorteilsausgleichs“ wurde nach jahrelangen politischen Diskussionen in der UN-Konvention über biologische Vielfalt verankert. Konkret umgesetzt wurde es erstmals im 2001 abgeschlossenen „Internationalen Vertrag über Pflanzengenetische Ressourcen für Landwirtschaft und Ernährung“. Der für das Benefit Sharing eingerichtete multilaterale Fonds ist bis heute jedoch äußerst schwach dotiert; die Mittel stammen in erster Linie von Staaten, nicht Unternehmen.

Funktioniert Benefit Sharing also nicht? Braucht es das nicht? Wir glauben, doch! Wir sehen einen finanziellen Rückfluss aus der erfolgreichen Kommerzialisierung von „genetischen Ressourcen“ in die Erhaltung und gemeinschaftlichen Entwicklung der Kulturpflanzenvielfalt als besonders wichtig an – heute mehr denn je! Denn die Erhaltung und Weiterentwicklung der Vielfalt ist überlebensnotwendig, jedoch sehr aufwändig und in vielen Ländern mit öffentlichen Mitteln völlig unterdotiert.