Mitgliederversammlung

(c) Doris Steinböck AOMV10.11.2018
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im Mitgliederbereich "Gartenzimmer"

Die meistgefragten Fragen unserer Mitglieder und unsere Antworten dazu im Überblick

Kann ich mein Stimmrecht übertragen?

Leider nein, die Statuten sehen aussschließlich eine persönliche Stimmabgabe auf der Mitgliederversammlung vor.

Wie kann ich Anträge zu den Tagesordnungspunkten stellen?

Anträge zu den ­Tagesordnungspunkten sind mindestens zwei Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim ­Vorstand per Post oder unter folgender E-Mail-Adresse zu stellen:
mitgliederversammlung@arche-noah.at

Wieso können keine zusätzlichen Tagesordnungspunkte ergänzt werden?

Auch wenn § 9 (5) lit d der Statuten das vorsieht, kann die Tagesordnung selbst nicht beliebig auf der Mitgliederversammlung erweitert werden. Dies widerspricht dem grundlegen juristischen Prinzip für die Beschlussfassung von Personengruppen, wonach allen Mitgliedern der Gruppe die beabsichtigte Beschlussfassung rechtzeitig vorab mitgeteilt werden muss. Jedes Mitglied muss sich darauf verlassen können, dass in der Mitgliederversammlung keine anderen Beschlüsse gefasst werden, als jene, die in der ausgesandten Tagesordnung angekündigt werden.

Wo finde ich die Statuten des Vereins?

Sie finden die aktuellen Statuten des Vereins hier.

Trotz Kündigung erhalte ich noch Mails von ARCHE NOAH. Warum?

Die Mitgliedschaft gilt immer für 1 Kalenderjahr. Sie haben den Mitgliedsbeitrag für heuer bezahlt, damit endet Ihre Mitgliedschaft mit 31. Dezember des Jahres. Sollen Sie bis dahin keine weiteren Zusendungen wünschen, wenden Sie sich bitte an mitgliederservice@arche-noah.at bzw. nutzen Sie den Abmeldelink, der bei jeder Aussendung der ARCHE NOAH mitgeschickt wird.