Nachweis Ihrer Unterstützung
Bei Spenden bis zu 299 Euro reichen zum Nachweis gegenüber den Finanzbehörden Zahlungsbelege Ihrer Bank aus. (Auf diesen Zahlungsbelegen muss Ihr Name und Kontonummer, der Name und die Kontonummer von ARCHE NOAH, der Betrag sowie das Überweisungsdatum ersichtlich sein.)
Um Spenden über 300 Euro in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend zumachen, benötigen Sie neben dem Zahlungsbeleg der Bank eine förmliche Zuwendungsbestätigung (amtliches Formular nach deutschem Vordruck) von ARCHE NOAH: Hier können Sie Ihre Zuwendungsbestätigung anfordern!
Nachweis der Gemeinnützigkeit von ARCHE NOAH
Sie als Spender:in müssen Ihrer deutschen Finanzbehörde gegenüber die Gemeinnützigkeit von ARCHE NOAH nachweisen. Dazu empfehlen wir die Übermittlung folgender Dokumente:
ARCHE NOAH Vereinsstatuten: In den §§ 1 bis 4 sind die Gemeinnützigkeit von ARCHE NOAH, der Vereinszweck, die Mittelaufbringung sowie die Begünstigungswürdigkeit im Sinne der Österreichischen Bundesabgabenordnung festgehalten
ARCHE NOAH Tätigkeits- und Finanzberichte: Diese Berichte dienen zum Nachweis, dass ARCHE NOAH nicht nur in den Statuten, sondern in der tatsächlichen Arbeit und Geschäftsführung gemeinnützig tätig ist
Vereinsregisterauszug: Durch Eingabe der ZVR-Zahl 907994719 (Zentrale Vereinsregister Nummer von ARCHE NOAH) erhalten Sie hier einen tagesaktuellen Vereinregisterauszug vom Österreichischen Bundesministerium für Inneres
Liste begünstigter Einrichtungen: Durch Eingabe der Registrierungs-Nummer NT-2242 (im Feld Auswahl) finden Sie ARCHE NOAH in dieser Liste des Österreichischen Bundesministeriums für Finanzen (In Österreich sind nur Spenden an Organisationen, die auf dieser Liste stehen, steuerlich absetzbar)
Hier noch einmal alle Links auf einen Blick: