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Petition “Missbrauch des Patentrechts stoppen!”
Agrarkonzerne verschaffen sich mit Patenten auf herkömmlich gezüchte Gemüse wie Salat, Melonen und Paprika genauso wie auf Braugerste und Bier immer mehr Kontrolle über unsere Lebensmittel. Aber: Saatgut ist keine Erfindung! Über 45.000 Menschen haben unsere Petition unterzeichnet! Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Wie ist die Situation in Österreich?
Zwischen 24. Oktober und 21. November 2022 schickte das Klimaministerium eine Novelle zum Patentgesetz in Begutachtung. Mit dem Gesetzes-Entwurf rückte das Ziel, Pflanzen und Tiere von der Patentierbarkeit definitiv auszuschließen, in greifbare Nähe. Die im Rahmen der Begutachtung abgegebenen Stellungnahmen, auch die Stellungnahme von ARCHE NOAH, sind auf der Homepage des Parlaments zu finden.
Mit dem im Entwurf übernommenen Präzisierungen wird der Begriff von „im Wesentlichen biologischen Verfahren“ dahingehend erweitert, dass auch die Zufallsmutagenese, wie sie in der konventionellen Züchtung eingesetzt wird, oder die Nutzung von in der Natur spontan vorkommenden Gen-Varianten von der Patentierbarkeit klar ausgeschlossen werden. Außerdem wird eine klare Grenze für Gentechnik-Patente festgelegt: Diese dürfen keine konventionell gezüchteten Pflanzen umfassen. Zu hoffen bleibt, dass diese wichtigen Präzisierungen vom Parlament abgesegnet werden.
Der Hintergrund: Patente auf Pflanzen werden in der Regel durch das Europäische Patentamt nach dem Europäischen Patentübereinkommen und dessen Ausführungsordnungen erteilt. Die nationale Gesetzgebung spielt aber eine entscheidende Rolle, erstens weil auch die auf europäischer Ebene erteilten Patente ihre Wirksamkeit nur innerhalb der nationalen Gesetzgebung erlangen, zweitens weil Österreich als Mitglied der Europäischen Patentorganisation durch eine Veränderung seiner Gesetzgebung international ein wichtiges Zeichen setzen kann.
Schon seit Jahren setzt sich ARCHE NOAH für eine Verschärfung des Patentgesetzes in Österreich ein. 2016 konnten wir uns über einen Erfolg freuen: Durch eine Änderung im österreichischen Patentgesetz wurde explizit festgelegt, dass Pflanzen und Tiere, die ausschließlich durch „im Wesentlichen biologischen Verfahren“ gezüchtet wurden, nicht patentierbar sind. Eine entsprechende Änderung des europäischen Patentrechts folgte 2017. Allerdings fehlen noch wichtige Definitionen, die nun in den neuen österreichischen Gesetzesentwurf endlich aufgenommen wurden.