Kein Patent auf Saatgut

 
 

ErfolgreichH

Petition “Missbrauch des Patentrechts stoppen!”

Agrarkonzerne verschaffen sich mit Patenten auf herkömmlich gezüchte Gemüse wie Salat, Melonen und Paprika genauso wie auf Braugerste und Bier immer mehr Kontrolle über unsere Lebensmittel. Aber: Saatgut ist keine Erfindung! Über 45.000 Menschen haben unsere Petition unterzeichnet! Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

 
 
 
 
EU_Fahnen

Wie ist die Lage auf EU-Ebene?

Nach jahrelanger Arbeit der ARCHE NOAH und des Bündnisses „No Patents on Seeds“ erklärte die EU-Kommission 2016 in einer Stellungnahme Pflanzen und Tiere aus Züchtungen, die sich nach  Artikel 53(b)  „im Wesentlichen biologischer Verfahren“ bedienen (z.B. Kreuzung), für nicht patentierbar in der EU. Die Stellungnahme war ein eindeutiger Etappensieg auf dem Weg, Patenten auf Pflanzen und Tiere endlich einen Riegel vorzuschieben.  

In Reaktion auf die Stellungnahme der EU-Kommission stimmten im Juni 2017 die 38 Mitgliedsstaaten, die dem Verwaltungsrats der EPO angehören, für eine Änderung der Ausführungsordnung des Europäischen Patentübereinkommens, Regel 27 und Regel 28 (das Übereinkommen bildet die rechtliche Grundlage der EPO). Diese Änderung schließt zwar Pflanzen und Tiere, die ausschließlich aus einer Kombination aus Kreuzung und Selektion entstehen, von der Patentierbarkeit aus – ein sehr positiver Schritt. Aber die Produkte anderer konventioneller Züchtungsverfahren (z.B. Zufallsmutagenese) bleiben weiterhin patentierbar – eine große Lücke, die weiterhin Patente auf Saatgut ermöglicht.    

In der Zeit vor den Verhandlungen setzte sich ARCHE NOAH intensiv für ein umfassendes Patentverbot ein. Dass unsere Arbeit Früchte trug, zeigte das Ergebnis der Verhandlungen: Österreich lehnte als einziger der 38 Mitgliedsstaaten die nicht ausreichende Änderung der Ausführungsverordnung der EPO ab und forderte eine wirksame Lösung. Österreich sendete somit ein eindeutiges Signal gegen die Privatisierung unserer Natur.  

Es fehlen jedoch immer noch klare Definitionen darüber, was im Wesentlichen biologische Verfahren sind und, dass Produkte aus solchen Verfahren auch nicht patentierbar sind.

 
 
Parlament Österreich

Wie ist die Situation in Österreich?

Zwischen 24. Oktober und 21. November 2022 schickte das Klimaministerium eine Novelle zum Patentgesetz in Begutachtung. Mit dem Gesetzes-Entwurf rückte das Ziel, Pflanzen und Tiere von der Patentierbarkeit definitiv auszuschließen, in greifbare Nähe. Die im Rahmen der Begutachtung abgegebenen Stellungnahmen, auch die Stellungnahme von ARCHE NOAH, sind auf der Homepage des Parlaments zu finden.

Mit dem im Entwurf übernommenen Präzisierungen wird der Begriff von „im Wesentlichen biologischen Verfahren“ dahingehend erweitert, dass auch die Zufallsmutagenese, wie sie in der konventionellen Züchtung eingesetzt wird, oder die Nutzung von in der Natur spontan vorkommenden Gen-Varianten von der Patentierbarkeit klar ausgeschlossen werden. Außerdem wird eine klare Grenze für Gentechnik-Patente festgelegt: Diese dürfen keine konventionell gezüchteten Pflanzen umfassen. Zu hoffen bleibt, dass diese wichtigen Präzisierungen vom Parlament abgesegnet werden.

Der Hintergrund: Patente auf Pflanzen werden in der Regel durch das Europäische Patentamt nach dem Europäischen Patentübereinkommen und dessen Ausführungsordnungen erteilt. Die nationale Gesetzgebung spielt aber eine entscheidende Rolle, erstens weil auch die auf europäischer Ebene erteilten Patente ihre Wirksamkeit nur innerhalb der nationalen Gesetzgebung erlangen, zweitens weil Österreich als Mitglied der Europäischen Patentorganisation durch eine Veränderung seiner Gesetzgebung international ein wichtiges Zeichen setzen kann.

Schon seit Jahren setzt sich ARCHE NOAH für eine Verschärfung des Patentgesetzes in Österreich ein. 2016 konnten wir uns über einen Erfolg freuen: Durch eine Änderung im österreichischen Patentgesetz wurde explizit festgelegt, dass Pflanzen und Tiere, die ausschließlich durch „im Wesentlichen biologischen Verfahren“ gezüchtet wurden, nicht patentierbar sind. Eine entsprechende Änderung des europäischen Patentrechts folgte 2017. Allerdings fehlen noch wichtige Definitionen, die nun in den neuen österreichischen Gesetzesentwurf endlich aufgenommen wurden.