EU-Agrarausschuss lehnt Ende des Uhudler-Verbots ab
In seiner Sitzung am 1. April 2019 hat der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments den Vorschlag der EU-Kommission, das EU-weite Uhudler-Verbot aufzuheben, abgelehnt. Stattdessen dürfen nach dem Entscheid der Abgeordneten lediglich bereits existierende historische Weingärten wieder mit Direktträgern nachbepflanzt werden.
Diskutiert wurden zwei Vorschläge der Kommission, die auch durch das Engagement von ARCHE NOAH zustande gekommen waren: Erstens sollte das EU-weite Verbot der sechs sogenannten „verbotenen Sorten“ aufgehoben werden, darunter fällt auch der Uhudler. Zweitens sollte der Anbau von gekreuzten Sorten, die aus „nicht-europäischen“ Weinsorten entwickelt werden (Kreuzungen ohne der traditionellen europäischen Rebsorte Vitis vinifera), erlaubt werden.
Zur Erinnerung: neben THC-haltigem Hanf sind die sechs Direktträger-Rebsorten Noah, Othello, Isabelle, Jacquez, Clinton und Herbemont die einzigen Pflanzen, die explizit und bis jetzt in der EU im Erwerbsanbau verboten sind. In Österreich sind sie unter dem Namen Uhudler bekannt, die verbotenen Rebsorten gibt es aber auch in anderen EU-Ländern.
Unsere Hoffnung liegt nun auf dem im Mai dieses Jahres neu gewähltem EU-Parlament. ARCHE NOAH setzt sich weiterhin in Österreich wie auch in Brüssel für die Legalisierung des Uhudler ein, weil er im Hinblick auf die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt und auf die künftige Pflanzenzüchtung eine wichtige pflanzengenetische Ressource ist. Eine Legalisierung der Direktträger und des Uhudler entspricht dem Motto der ARCHE NOAH: Freiheit für die Vielfalt!