Meldungen 2017

Freiheit für die Vielfalt

Verschiebung der Abstimmung zur EU-Bio-Verordnung auf April 2018

06.12.2017: Im Mai 2017 wurde ein offener Brief von der ARCHE NOAH an den Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter geschickt - um an ihn zu appellieren, dass er die neue EU-Bio-Verordnung aufgrund der darin enthaltenen Öffnung für die Saatgut-Vielfalt unterstützen soll. Ein Jahr später, im April 2018, sollen im EU-Agrarrat und im Plenum des Europäischen Parlaments nun die finale Abstimmungen darüber stattfinden.

Für die ARCHE NOAH liegen die Vorteile der Verordnung für die Saatgutvielfalt nach wie vor auf der Hand. Einerseits soll die Vermarktung, der Tausch und der Anbau von biologisch heterogenem Saatgut ohne Zulassung möglich werden. Andererseits wird der Zugang zu für biologische Produktion geeignete biologische Sorten, die unter biologischen Bedingungen gezüchtet und für den Bio-Anbau bestens verwendet werden können, leichter, was der Bio-Landwirtschaft ungemein zugute kommt. Darüberhinaus sollen auch Informationen über die Verfügbarkeit von Bio-Saatgut transparenter werden - durch die Sammlung in nationalen Datenbanken.

Die Österreichische Bundesregierung hat die neue Verordnung erst kürzlich abgelehnt - wie die neue Regierung dazu steht, bleibt offen.

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EU-Parlament stimmt für Bio-Verordnung - nächste Abstimmung im April/Mai 2018

22.11.2017: Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments hat den Entwurf der Bio-Verordnung mit einer Mehrheit von 29 Stimmen angenommen. Der nächste Meilenstein ist die Abstimmung auf Ministerebene im Rat Landwirtschaft, die voraussichtlich im April bzw. Mai 2018 stattfinden wird. Wird hier dafür abgestimmt, muss sie noch im Plenum des Europäischen Parlaments angenommen werden - dann kann die Verordnung mit 1. Jänner 2021 in Kraft treten.

ARCHE NOAH appelliert weiterhin an die noch aktuelle Bundesregierung, ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Entwurf bis dahin zu überdenken. Denn er bietet viele Vorteile für die unterschiedlichen Akteure im Bio-Sektor. So würden die neuen Bestimmungen bei Bio-Saatgut beispielsweise der Vielfalt zugutekommen - die Vermarktung von heterogenem Bio-Saatgut würde dadurch deutlich erleichtert werden.

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(c) Arche Naoh

Ein Ja für die EU-Bio-Verordnung – ein Ja für die Vielfalt

20.11.2017: Mit einer qualifizierten Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten wurde heute im Sonderausschuss Landwirtschaft vorerst für die neue EU-Bio-Verordnung gestimmt. Damit wurden die Weichen für die Weiterentwicklung des Bio-Sektors gestellt: Gruppen-Bio-Zertifizierung für sehr kleine Betriebe, Zertifizierungen für Produkte, für die bisher keine Bio-Kennzeichnung möglich war wie Bienenwachs, Wolle oder Wild, und die Beibehaltung der Bio-Kennzeichnung für Babynahrungsmittel werden somit realisierbar. Darüberhinaus finden sich darin revolutionäre Bestimmungen für den Saatgut-Sektor. Denn laut der neuen Verordnung soll es künftig möglich sein, „biologisch heterogenes Material“ zu vermarkten – bisher durften nur Sorten mit einem hohen Grad an phänotypischer und genetischer Homogenität verkauft werden. Dies unterstützt die Arbeit von ARCHE NOAH sowie klein- bis mittelständigen Züchter*innen und ebnet den Weg in eine Zukunft, in der der Vielfalt auf unseren Feldern und Tellern mehr Bedeutung zukommt. In Kraft treten soll die neue Verordnung Anfang 2021.

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Podiumsdiskussion Bio-VO 20171117

Spannende Podiumsdiskussion zum Thema "neue EU-Bio-Verordnung"

17.11.2017: Unter dem Motto "Neue EU-Bio-Verordnung - Chancen und Herausforderungen für Österreich" lud Arche Noah heute Vormittag zu einer Podiumsdiskussion in die Diplomatische Akademie Wien. Vor über 50 Gästen diskutierten Berichterstatter des Europäischen Parlaments Martin Häusling MEP, Kontrollstellen-Leiter bei Biokontrollservice Österreich (BIOS) und ehemaliger Grüner Abgeordneter DI Dr Wolfgang Pirklhuber, Arche Noah Vorstandsmitglied Klaus Rapf und Vertreterin der Arbeiterkammer DI Iris Strutzmann. Irmi Salzer führte durch die Diskussion. Die auf europäischer Ebene herrschende Uneinigkeit über die neue Verordnung spiegelte sich auch auf dem Podium wider, etwa betreffend die Meldung von Verdachtsfällen von Kontamination, neue Bestimmungen für gemischte Betriebe und für die Umstellung von Betrieben sowie den Umgang mit Bio-Importen. Auch am Tisch: künftige Rechtunsicherheiten, Förderung von Bio-Saatgut, die Zukunft der Bio-Babynahrung, die Vor- und Nachteile der neuen Regeln für Tierhaltung sowie die Möglichkeit einer Gruppenzertifizierung. Auch das Publikum beteiligte sich rege an dem lebendigen Meinungsaustausch.
In einem Punkt war man sich klar einig: Die jeweiligen Akteure aus Politik und Branche müssen ihr Bestes tun, um das hohe Vertrauen von Konsumenten und Konsumentinnen in Bioprodukte langfristig sicherzustellen.
Nach der Veranstaltung lud Arche Noah zu einem kleinen Bio-Buffet.
Übrigens: Nächste Woche werden zwei zentrale politische Entscheidungen erwartet: am Montag, 20.November, stimmen die EU-Mitgliedstaaten über die neue EU-Bio-Verordnung ab, am Mittwoch der Landwirtschafts-Ausschuss des EU-Parlaments. Ob eine Mehrheit für die neue Verordnung stimmen wird, ist aus heutiger Sicht noch ungewiss.

 
 

Die neue EU-Bio-Verordnung auf der Zielgeraden

15.11.2017: Am Montag, 20.11. wird über den finalen Entwurf zur EU-Bio-Verordnung seitens der EU-Regierungen abgestimmt – doch es ist noch unsicher, ob dieser mit Mehrheit angenommen wird. ARCHE NOAH setzt sich für den Beschluss der jetzigen Fassung ein, denn er würde es ermöglichen, Saatgut mit einer größeren genetischen und phänotypischer Diversität im Bio-Sektor zu vermarkten als es zurzeit der Fall ist. Dies würde die Arbeit von ARCHE NOAH sowie anderen klein- bis mittelständigen Züchter*innen für die Saatgutvielfalt maßgeblich unterstützten und wäre ein wichtiger Meilenstein in Richtung Diversität. Aufgrund einer sorgfältigen Analyse ist ARCHE NOAH überzeugt, dass die Verordnung ein ausreichend guter Kompromiss ist - von immerhin 28 Mitgliedsstaaten. Daher richtet ARCHE NOAH einen klaren Appell an die österreichische Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner, für die neue EU-Bio-Verordnung zu stimmen – denn jetzt ist die Zeit zu handeln!

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(c) Martin Häusling

EU-Bio-Verordnung: Podiumsdiskussion am 17.11.

08.11.2017: Die neue EU-Bio-Verordnung ist heiß umstritten. Grenzwerte für Pestizidrückständen bei Bio-Produkten, die Beendigung zahlreicher Ausnahmeregelungen sowie neue Bestimmungen für Bio-Saatgut wurden ganz besonders kontrovers diskutiert. Der jetzt zur Abstimmung vorliegende Text ist ein Kompromiss von teilweise sehr unterschiedlichen Standpunkten.
Um das Für und Wider der neuen EU-Bio-Verordnung, die Chancen und Herausforderungen für die österreichische Bio-Branche, die Bio-Landwirtschaft und die Kulturpflanzenvielfalt zu beleuchten, veranstaltet Arche Noah eine Podiumsdiskussion, an der u.a. Martin Häusling MEP, Berichterstatter bzw. Chefverhandler des Europäischen Parlaments, teilnehmen wird.

Podiumsdiskussion "Die neue EU-Bio-Verordnung - Chancen und Herausforderungen für Österreich"
Wann: 17.11.2017 (Fr), 10:30-12:30 Uhr
Wo: Diplomatische Akademie, Festsaal (Favoritenstraße 15a, 1040 Wien)

Wir bitten aus logistischen Gründen um Anmeldung bis 16. November unter: theresia.homola@arche-noah.at
Hier finden Sie die Einladung

 
 
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Das Nyéléni-Herbsstreffen in Graz

26-29.10.17: Das Nyéléni-Treffen in Graz ist von 26.-29. Oktober über die Bühne gegangen. Es wurden spannende Beiträge von demokratischer Lebensmittelpolitik über die Rechte von Erntehelfer*innen bis hin zu Pflegearbeit in der Landwirtschaft gestaltet und energisch diskutiert - beispielsweise zur Frage, welchen Platz Ernährungssouveränität im Degrowth-Ansatz einnehmen kann. Aber auch die kommende Klima-Konferenz in Bonn und Bodenschutz in Österreich waren Thema. Viele Initiativen, die im Bereich Ernährungssouveränität tätig und zum Teil auch Mitglied der Wir haben es satt-Plattform sind, waren vertreten: u.a. ÖBV – Via Campesina Austria, FIAN Österreich, AgrarAttac, die Ernährungsräte Wien und Innsbruck, das DiY-Demo?krAtie-Repaircafe und auch ARCHE NOAH. Das nächste Treffen im Frühling 2018 ist bereits in Planung! Bleiben Sie auf dem Laufenden: http://www.ernährungssouveränität.at/

Nyéléni ist die internationale Bewegung für Ernährungssouveränität. 2007 fand in der Gemeinde Sélingué, Mali, das erste internationale Treffen statt – hier wurde gemeinsam mit 500 Delegierten aus 80 Ländern eine Deklaration ausgearbeitet, die als Basis für die gemeinsame Arbeit definiert wurde. Das letzte europäische Treffen konnte 2016 in Cluj, Rumänien, abgehalten werden. Dazu gibt es einen Synthese-Bericht.

 
 
(c) Martin Häusling

BIO-VO: Podiumsdiskussion um strittige Details

13.10.17: Am Freitag wurde die Debatte um die Details der neue BIO-Verordnung bei einer Podiumsveranstaltung in Berlin weitergeführt. Es diskutierten Abgeordnete, Verbandssprecher aus Unternehmen und Landwirtschaft, darunter auch Klaus Rapf von ARCHE NOAH, mit Verantwortlichen aus deutschen und europäischen Behörden. Ein Schwerpunkt der Diskussion lag insbesondere auf zukünftigen Kontrollmechanismen, Anforderungen an BIO-Lebensmittel, die nicht in der EU produziert wurden, und die Frage der Pestizidrückstände in Lebensmittel.

Eine wichtige Erneuerung stellt laut dem vorläufigen Kompromisstext auch die Öffnung des Saatgutmarktes dar, welcher bisher für Vielfaltssaatgut mit größerer genetischer und phänotypischer Diversität verschlossen ist. Dies würde durch die Schaffung neuer Saatgut-Kategorien mehr Vielfalt zulassen und damit den Reichtum unserer Kulturpflanzenvielfalt schützen.

Der Rat der EU-Agrarminister wird voraussichtlich im Dezember über den Kompromisstext abstimmen.

Mehr Informationen zur BIO-Verordnung

 
 
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3. Jahrestag des UN-Nagoya-Protokolls: Österreich immer noch säumig

12.10.2017 Heute vor drei Jahren, am 12. Oktober 2014, ist das Nagoya-Protokoll der UN-Biodiversitätskonvention in Kraft getreten. Das Protokoll soll die „Bio-Piraterie“ – die Plünderung von Natur und Wissen – verhindern und somit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der globalen Vielfalt leisten. Österreich hat das Protokoll am 23. Juni 2011 unterschrieben, aber es bis heute weder ratifiziert noch umgesetzt.

Über sechs Jahre nach der Unterzeichnung des Protokolls und drei Jahre nach dessen Inkrafttreten ist Österreich seinen Verpflichtungen noch nicht nachgekommen. Die EU-Kommission hat im Februar aufgrund der fehlenden Implementierung einer EU-Verordnung, die sich auf das Nagoya-Protokoll bezieht, einen „blauen Brief“ – der letzte Schritt vor einem Vertragsverletzungsverfahren – an die Republik geschickt.

Der Grund für den Stillstand ist ein Kompetenz-Patt zwischen dem Umweltministerium (BMLFUW) und den Bundesländern – beide Seiten bestreiten, dass sie für die Umsetzung des Protokolls zuständig sind. Die komplexe Aufteilung von Zuständigkeiten in Bezug auf die Biodiversität in der Bundesverfassung ist schlicht nicht mehr zeitgemäß. Die Biodiversität ist nichts weniger als überlebenswichtig für uns alle und braucht eine klare politische Verantwortung. Die ARCHE NOAH fordert die Schaffung eine klare Zuständigkeit für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt auf Bundesebene.

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Einspruch gegen Biopiraterie-Patent von Monsanto abgelehnt!

11.10.2017: Heute wurde der Einspruch der Koalition ‚No Patents on Seeds!‘ gegen ein Monsanto-Patent auf Sojabohnen am Europäischen Patentamt (EPA) in Den Haag zurückgewiesen. Das Patent wurde 2014 erteilt und bezieht sich auf eine Auswahl an Pflanzen aus der Asien-Pazifik Region, welche eine höhere genetische Vielfalt aufweisen und an unterschiedliche Klimazonen angepasst sind.

Das EPA hat den Einspruch mit der Begründung zurückgewiesen, dass es zwar verboten ist, Patente auf konventionelle Züchtung von Pflanzen und Tieren zu erteilen, es aber erlaubt ist, Patente auf die Auswahl von Pflanzen und Tieren für die Zucht zu erteilen. Die Auswahl von Pflanzen und Tieren ist allerdings untrennbar mit deren Zucht verbunden! Monsanto beansprucht so die biologische Vielfalt unserer genetischen Ressourcen als Erfindung und monopolisiert unserer Ernährungsgrundlage. Außerdem zeigt dieses Urteil wiederum, dass die Rechtspraxis des EPA keine ausreichende Rechtssicherheit bietet, um Patente auf konventionelle Züchtungen zu verhindern!

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Bayer-Monsanto-Fusion: Ergebnisse der Parteienbefragung

05.10.2017: ARCHE NOAH hat die bundesweit bei der Nationalratswahl kandidieren Parteien befragt, um ihre Position in Bezug auf die Bayer-Monsanto-Übernahme in Erfahrung zu bringen. Die Ergebnisse zeigen, dass allgemeine Sorge über die Entstehung einer zu großen Agrarmacht herrscht. Dennoch sind nur wenige proaktive Strategien entwickelt – die vorherrschende Devise ist es, zunächst die Entscheidung der EU-Kommission abzuwarten. Aber in den Antworten finden sich doch einige gute Ideen, an die angeknüpft werden kann - zB die Berücksichtigung außerökonomischer Ziele im Prüfungsverfahren (FPÖ, GRÜNE), gerichtliche Schritte (SPÖ, GRÜNE), die Überarbeitung der Fusionskontrollverordnung sowie einheitliche Lebensmittelkennzeichnung (FPÖ).
ARCHE NOAH wird sich dafür stark machen, dass sich Österreich bei der EU-Kommission gegen diese Fusion einsetzt und dafür gute Argumente vorbringt.

Erfahren Sie mehr dazu.


Hier finden Sie die vollständigen Antworten der Parteien.

 
 
(c) Foto Neumayr/Leo

Zu Gast bei den „Wildshuter Feldgesprächen“ – Thema: Bierpatente

29.09.2017: Die Bierpatente sind noch lange nicht vom Tisch! Erst gestern lud Stiegl unter dem Motto „Vielfalt statt Patente“ zu einem Themenabend in das Gut Wildshut. Am Beispiel der Braugerstepatente von Carlsberg und Heineken wurde in hochkarätiger Runde darüber diskutiert, was die zunehmende Patentierung von konventionellen Pflanzen für die Vielfalt und für die unterschiedlichen Akteure und Akteurinnen entlang der Lebensmittelkette bedeutet und welche Gefahren sie mit sich bringt. Mit dabei: ARCHE NOAH.
Stiegl-Chefbraumeister Christian Pöpperl sprach von einer bedrohlichen Trendwende im Umgang mit Rohstoffen; Bio-Pionier und Autor Georg Schweisfurth zeigte eine Tendenz hin zu weiterer Verarmung an Genuss und Vielfalt durch die fortschreitende Monopolisierung auf. Dass Patente wie die von Carlsberg und Heineken zu großer Rechtsunsicherheit für Brauereien und Züchter*innen führen erklärte ARCHE NOAH GF Beate Koller. Obmann von Saatgut Austria Dr. Michael Gohn betonte, dass es weitere Schritte für mehr Rechtssicherheit und eine klare Unterscheidung zwischen Patent- und Sortenschutz brauche. Dr. Franz Fischler (Präsident des Europäischen Forum Alpbach) unterstrich, dass eine Monopolisierung der Pflanzenzucht völlig inakzeptabel sei – und angesichts des wachsenden Klimawandels außerdem fatal, da so die genetische Vielfalt unnötigerweise eingeengt würde. - Es war ein spannender Abend im Zeichen der Vielfalt.

 
 
SDG Watch

SDG Watch Austria: Sonniger Start am Heldenplatz für die neue Plattform

27.09.2017: Über 80 zivilgesellschaftliche Organisationen aus verschiedenen Bereichen haben sich zusammengeschlossen, um sich gemeinsam für die 2030 Agenda und die 17 darin enthaltenen Ziele für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals - SDGs) einzusetzen.

Ziel der Agenda, die im September 2015 von Österreich, sowie den 192 anderen UN-Mitgliedstaaten, verabschiedet wurde, ist ein gemeinsamer internationaler Ansatz um „die Welt auf den Pfad der Nachhaltigkeit und der Widerstandsfähigkeit zu bringen“. Herausforderungen wie Armut, Umweltzerstörung, Produktions- und Konsumweisen, Korruption und die zunehmende Zerstörung des Planeten sollen mit diesem ambitionierten Plan sowohl in Österreich als auch auf globaler Ebene angegangen werden. ARCHE NOAH begrüßt die Initiative und ist u.a. stark im Sinne von Ziel 15: Leben am Land engagiert.

Die österreichische Politik lässt sich bei der Umsetzung dieser Ziele allerdings viel Zeit (andere Länder sind schon deutlich weiter) – Grund für den gemeinsamen Brief von 144 österreichischen Organisationen an die Bundesregierung vom Jänner 2017, mit dem SDG Watch Austria an die österreichische Regierung appelliert und diese auffordert Verantwortung zu übernehmen und konkrete Schritte zu setzen.

 
 
c Doris Steinböck

Start der Kampagne „Vielfalt statt viel Macht – Nein zu Bayer-Monsanto“

21.09.2017: Seit September 2016 ist bekannt, dass der deutsche Pharmaziekonzern Bayer beabsichtigt, den US-amerikanischen Konzern Monsanto zu übernehmen. Durch diese Fusion würde Bayer zum internationalen Marktführer von Agrochemikalien und Saatgut avancieren und die bereits sehr hohe Konzentration am Saatgutmarkt würde weiter steigen. Gelingt die Übernahme, würden künftig nur noch 3 Konzerne über etwa 70% aller Agrochemikalien und über 60% des Saatgutmarktes bestimmen. Und weniger Konkurrenz bedeutet längerfristig weniger Auswahl, höhere Preise und weniger Innovation. Die kleinstrukturierte Landwirtschaft, die Vielfalt und die Grundlagen unseres täglichen Lebens sind in Gefahr.

ARCHE NOAH fordert eine Blockierung der Übernahme durch die EU-Kommission, ist sich aber bewusst, dass der aktuelle rechtliche Rahmen eine Verhinderung sehr unwahrscheinlich macht. Deshalb hat sie auch konkrete Vorschläge für strenge Auflagen an die Kommission übermittelt, die die negativen Folgen für die Landwirtschaft minimieren. Außerdem fordert die ARCHE NOAH von der österreichischen Bundesregierung und der EU-Kommission, einen stärkeren rechtlichen Prüfrahmen für solche „mega mergers“ zu schaffen. Auf nationaler Ebene müssen effektive Maßnahmen gesetzt werden, um die österreichische Landwirtschaft vor deren negativen Auswirkungen zu schützen. Durch die heute startende Petition „Vielfalt statt viel Macht – Nein zu Bayer-Monsanto“ können Sie die Forderungen der ARCHE NOAH unterstützen und ein deutliches Signal an die EU-Kommission und die österreichische Regierung geben: Mega-Fusionen wie die von Bayer & Monsanto dürfen nicht so einfach durchgewunken werden. Unterschreiben Sie deshalb gleich jetzt! www.vielfalt-statt-viel-macht.at

 
 

Parteien-Check zur Bayer-Monsanto-Übernahme

18.09.2017: Heute hat ARCHE NOAH einen Fragebogen an alle bundesweit bei der Nationalratswahl kandidieren Parteien ausgeschickt, um ihre Position in Bezug auf die Bayer-Monsanto-Übernahme in Erfahrung zu bringen.
Die Übernahme des US-amerikanischen Unternehmens durch den deutschen Konzern wird momentan durch die EU-Kommission geprüft. Sollte sie durchgewunken werden, hätte dies weitreichende negative Folgen für Vielfalt, Landwirtschaft und Konsument*innen. Wie sich die österreichischen Parteien innerhalb dieser Debatte positionieren und für wie ausreichend sie die Kompetenzen der EU-Kommission einschätzen, will ARCHE NOAH deshalb noch vor der Wahl in Erfahrung bringen. Denn wie diese Fusion ausgeht, wird richtungsweisend für die Zukunft der Landwirtschaft in Europa sein. Die Ergebnisse werden von ARCHE NOAH noch vor der Wahl veröffentlicht.

Lesen Sie hier den kompletten Fragebogen.

 
 
Länder

Höchste Zeit für Bundeskompetenz bei Biodiversität

27.07.2017: Aus Anlass der fehlenden Implementierung des Nagoya-Protokolls in Österreich veröffentlicht ARCHE NOAH heute ein Positionspapier, das die Forderung der Klarstellung einer uneingeschränkten Bundeskompetenz für die Erhaltung und Nutzung der Biodiversität beinhaltet. Denn im Moment führt die komplexe Aufsplitterung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern in der Frage Nagoya zum Stillstand: Weder das Umweltministerium (BMLFUW) noch die Bundesländer sehen sich dafür zuständig. Neben der Schaffung einer neuen Bundeskompetenz für die Erhaltung und Nutzung der Biodiversität sollen in einem nationalen Biodiversitätsgesetz die Rahmenbedingungen für den effektiven Erhalt und die nachhaltige und gerechte Nutzung genetischer Ressourcen festgelegt und ein wirksames Kontrollsystem in Bezug auf das Nagoya-Protokoll etabliert werden, das überprüft, ob die Nutzer*innen genetischer Ressourcen (Pflanzen, Tiere, Mikroben, usw.) in Österreich diese rechtskonform erworben haben und den sich aus der Nutzung ergebenden Gewinn mit dem Ursprungland bzw. Bereitsteller*in der Ressource teilen.
Dies ist auch dringend nötig, denn Österreich hat das Protokoll zwar unterzeichnet, bis dato jedoch weder ratifiziert noch eine entsprechende EU-Verordnung (511/2014) implementiert. Diese Vernachlässigung der internationalen und europäischen Verpflichtungen könnte bei weiterem Nichtstun zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen.

Lesen Sie hier das vollständige ARCHE NOAH Positionspapier.

 
 
(c) Arche Naoh Schiltern

Bio-VO: Diskussion im EU-Rat auf Herbst vertagt

18.07.2017: ARCHE NOAH begrüßt die geplante Saatgut-Öffnung in der neuen Bio-Verordnung. Sie würde einen großen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung von Pflanzenressourcen mit sich bringen. Wie die Auswirkungen im Detail aussehen, welche Rechte und Pflichten sie in der Praxis für Bio-Bäuer*innen mit sich bringen wird, werden wir in den nächsten Monaten noch genauer analysieren.
Der geplante Meinungsaustausch im Europäischen Rat über die neue Bio-Verordnung wurde gestern kurzfristig verschoben. Der Text soll erst noch einer weiteren Prüfung und Anpassung unterzogen werden, damit das finale Dokument den politischen Konsens korrekt widerspiegelt. Die Diskussion durch die Minister ist nun im Oktober in Luxemburg angesetzt, kurz danach soll das EU-Parlament über die Bio-Verordnung entscheiden. Wir halten Sie hier über Entwicklungen am Laufenden und setzen uns dafür ein, dass die neue Bio-Verordnung größtmögliche Vorteile für Bio-Bäuer*innen und Konsument*innen mit sich bringt!

 
 
(c) D. Steinböck

Neue Patentverordnung: EPA stellt sich erstmals kritischen Fragen im EU-Parlament

11.07.2017: Bei einem Hearing in Brüssel stellte sich das Europäische Patentamt (EPA) heute zum allerersten Mal den Fragen des Ausschusses für Landwirtschaft im Europäischen Parlament (EP) und somit der Öffentlichkeit. Anlass für das Hearing waren die Ende Juni beschlossenen Änderungen der Auslegungsverordnung (siehe Beitrag unten vom 29.06.2017).
Viele Abgeordneten nutzten die Möglichkeit, um ihre Bedenken an der Praxis des EPA zu äußern. Abgeordnete aus der Niederlande und Deutschland beanstandeten, dass sich Mutagenese nach wie vor in einem begrifflichen Graubereich befindet, der nicht genügend geklärt wurde. Sie kritisierten, dass das EPA auch in Zukunft Patente auf Mutagenese und daraus entstandenen Produkte vergeben kann. Fehlende Regelungen zu den momentan viel diskutieren neuen Züchtungsmethoden wurden ebenfalls kritisiert. In der neuen Verordnung erstellte das EPA diesbezüglich keine klaren Regelungen, sondern lässt ein absolutes und effektives Patentverbot vermissen.
Ein Abgeordneter verwies auf den folgewidrigen Missstand, dass Eigenschaften von Pflanzen weiterhin patentierbar bleiben, was für Großkonzerne ein Millionengeschäft eröffnet und kleinerer Züchter*innen ins Abseits stellt. Andere Abgeordnete äußerten auch die Besorgnis im Hinblick auf den Zugang zu genetischen Ressourcen für Züchter*innen und Landwirt*innen. Dieser wird von Patenten im Pflanzen- und Tierbereich versperrt, was folglich zu Existenzbedrohung führt.
Erfreulich ist, dass viele EP-Abgeordneten den drohenden Ausverkauf unseres genetischen Gemeingutes an Konzerne erkennen und gesehen wird, dass das EU-Patentverbot auf Leben nach wie vor umgangen wird. Positiv zu vermerken ist auch, dass das EPA eine Evaluierung der neuen Auslegungsverordnung in eineinhalb Jahren plant.

 
 

Ergebnisse der GAP-Konsultation: Umweltschutz als größte Herausforderung

07.07.2017: Im Rahmen der Konferenz „The CAP: Have your say“ in Brüssel wurden die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) nach 2020, welche von Februar bis Mai 2017 abgehalten wurde, präsentiert. Die Konsultation erhielt über 300.000 Antworten, wobei der Großteil davon von aus der Zivilgesellschaft kam, die eine grundlegende Reform der GAP im Sinne von „öffentliches Geld für öffentliche Güter“ forderte. Wie auch für ARCHE NOAH, stellen für die meisten Konsultationsteilnehmer*innen der Umweltschutz und die Entwicklung hin zu einem fairen, ökologischen und nachhaltigen System die größte Herausforderung dar.

An der Konferenz nahmen über 300 Vertreter*innen aus Politik, Agrarindustrie, Landwirtschaft und Zivilgesellschaft teil. ARCHE NOAH wurde durch Politik-Team Mitarbeiterin Fulya Batur vertreten. Allerdings zeigte sich wiederum die ungleiche Einbindung von verschiedenen Stakeholdern. Von Umweltorganisationen wurde unter anderem betont, dass diese Praxis verändert werden muss, um die Vielfalt der europäischen Landwirtschaft in der zukünftigen GAP widerzuspiegeln.

Die Veröffentlichung einer Mitteilung der Kommission mit möglichen Reformoptionen wird Ende des Jahres erwartet.

Mehr Informationen zur GAP gibt es hier.

 
 
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Wichtige Einigung über die EU-Bio-VO

30.6.2017: Ein Tag für die Vielfalt: Beim Trilog kam es gestern zwischen EU-Rat, EU-Kommission und EU-Parlament zu einer Einigung über die neue Bio-Verordnung inklusive Saatgut-Öffnung.
Durch die Einrichtung der zwei neuen Saatgutkategorien „biologisches heterogenes Material“ und „biologisch gezüchtete Sorten“ sollen die Beschaffung, der Anbau und die Vermarktung einer stark erweiterten Bandbreite von Bio-Saatgut ermöglicht werden, so etwa von alten und seltenen Pflanzen, die die Kriterien der Homogenität durch die ihnen innewohnende genetische Vielfalt nicht erfüllen. Das bedeutet flexiblere Anpassung des Saatguts an regionale Klima- und Bodenbedingungen. Auch die Herausforderungen des Klimawandels werden so besser zu bewältigen sein. Nationale Datenbanken sollen es für Bio-Bäuer*innen zudem vereinfachen, das passende Saatgut für Ihre Bedürfnisse zu erhalten. Für Konsument*innen bedeuten die Änderungen mehr Variation auf den Tellern. Für Bäuer*innen bringen sie neue Chancen, ihr Saatgut selber zu vermarken.
Kleinen Akteur*innen, denen es bis jetzt nicht möglich war, das lange und kostspielige Prüfungsverfahren auf sich zu nehmen, soll es zudem künftig durch die Möglichkeit einer Gruppenzertifizierung erleichtert werden, ihre Bioprodukte zu vermarkten.
Nun müssen am 10.7. noch die EU-Regierungen zustimmen – wir halten Sie am Laufenden!

 
 
EPA-Einspruch

Patente auf Pflanzen: Nur Österreich stellt sich gegen fehlerhafte Patentverordnung

29.06.2017: Bei den heutigen Verhandlungen in der Europäischen Patentorganisation wurde ein Vorschlag beschlossen, laut dem die Patentierung von Pflanzen und Tieren weiterhin möglich bleibt. In Anbetracht dieses bitteren Verhandlungsergebnisses ist es dennoch erfreulich, dass Österreich als einziger Staat gegen den Vorschlag gestimmt hat. Technologieminister Leichtfried, der sich über die mit dem Beschluss einhergehende negative Bedeutung für die Kulturpflanzenvielfalt und Bevölkerung bewusst ist, hat mit seiner Gegenstimme ein klares politisches Signal an das Europäische Patentamt gesandt. Er verdeutlichte, dass Österreich die Erteilung von Eigentumsrechten auf herkömmliche Pflanzen und Tiere kritisiert und strikt ablehnt.
Voraussichtlich wird das EPA mit den rechtswidrigen Patentvergaben nicht lange warten, da bereits 320 derartige Patente von Konzernen angemeldet wurden, für deren baldige Genehmigung nun grünes Licht gegeben wurde. ARCHE NOAH ist jedoch insofern positiv gestimmt, als dass auf politischer Ebene ernsthafte Bemühungen und der Wille gezeigt wird, dem EPA die Stirn zu bieten und sich nicht der kollektiven Zustimmung zur Privatisierung unserer Natur anzuschließen. ARCHE NOAH wird sich dafür einsetzten, dass nationale Patentrechte verschärft werden, um hiesige Landwirt*innen und Konsument*innen zu schützen. Einsatz gilt es aber auch weiterhin auf internationaler Ebene zu zeigen, um die intransparenten, undemokratischen und eigennützigen Strukturen des Europäischen Patentamtes aufzubrechen.

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Patenteinspruch (c) Arche Noah / Schiltern

Bevorstehende Entscheidung: EPA hält an Schlupflöcher für Patente auf Pflanzen und Tiere fest – Klare Gegenposition von Österreich gefordert

27.06.2017: Morgen und übermorgen beschließt das europäische Patentamt (EPA), wie es das Patentrecht bei Pflanzen und Tieren zukünftig auslegen wird. In der Vergangenheit erntete das EPA vehemente Kritik für Patentvergaben, die das geltende Patentverbot auf Leben verletzen. Der im Vorfeld präsentierte Vorschlag zeigt allerdings, dass das unabhängige Amt von Kritik seitens EU-Kommission und europäischer Bevölkerung unbeeindruckt ist.
Sollte der Vorschlag des EPA – bei dessen Gestaltung die Wünsche der Industrie beachtet wurden – unverändert angenommen werden, wird es Konzernen sogar vereinfacht anstatt erschwert, Patente auf Pflanzen und Tiere zu erhalten, denn das Amt sieht beispielsweise vor, die Patentierung von einzelnen Pflanzen- und Tierzellen explizit zu erlauben. Da die Interessen der europäischen Bevölkerung bislang ignoriert wurden, appelliert ARCHE NOAH und das Bündnis „No Patents On Seeds!“ an alle patentkritischen Länder im Verwaltungsrat, eine klare Position zu beziehen und den Vorschlag zur Auslegung des Patentverbotes abzulehnen. In Österreich liegt diese Verantwortung in den kommenden zwei Tagen bei Technologieminister Jörg Leichtfried.

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(c) Falk Heller

Verwaltungsratssitzung: Entscheidung über Patente auf Leben!

15.06.2017: Am 28. und 29. Juni tagt der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation in Den Haag. Die Vertreter*innen der 38 Vertragsstaaten, darunter Österreich, werden eine Entscheidung über die Zukunft der Patentierung von Pflanzen und Tieren treffen. Diese Entscheidung wird weitreichende Folgen für unsere Landwirtschaft und unsere Lebensmittel haben:

Kommt es zu einer Privatisierung unserer natürlichen Ressourcen und Lebensmittelgrundlagen oder verhindert die Politik dieses Albtraum-Szenario?

Nach einer Austauschrunde mit Stakeholdern Ende Mai fehlt immer noch ein klares Bekenntnis des zuständigen Technologieministers Jörg Leichtfried, ob Österreich nun in der Tat konkrete Vorschläge für ein wirksames Verbot in die Debatte einbringen wird.

Wir haben nur noch wenige Tage und Österreich darf nicht mehr zögern. Wenn die Politik diese Praxis nicht stoppt, ist es nur eine Frage der Zeit, bis alle wirtschaftlich interessanten Eigenschaften unserer Pflanzen und Tieren in privaten Händen liegen. Die Patentinhaber (z.B. Bayer, Monsanto, Heineken & Carlsberg) werden bestimmen können, welche Pflanzen wir anbauen und konsumieren dürfen und zu welchem Preis.

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bunte Chili-Vielfalt (c) Doris Steinböck

EU-Bio-Verordnung: Die Verhandlungen gehen weiter!

13.06.2017: Nachdem es letzte Woche so ausgesehen hatte, als würde die neue EU-Bioverordnung nicht zustande kommen, wird nun doch weiterverhandelt.

Im kürzlich präsentierten Kompromisstext darf neben standardisierten Sorten auch Saatgut mit größerer genetischer und phänotypischer Diversität im Bio-Sektor vermarktet werden. Auch Österreich hat am Montag den 12.06.2017 im EU-Ministerrat bestätigt, dass es in Punkto Saatgut dem Vorschlag des EU-Parlaments entgegenkommen will. Die Unterstützung von über 22.000 Menschen, die den Offenen Brief an Bundesminister Andrä Rupprechter unterschrieben haben, trägt also Früchte.

Über die konkreten Formulierungen wird noch bis Ende Juni verhandelt – eine Entscheidung könnte aber noch vor der Sommerpause fallen! Unser dringlicher Appell an die Politik bleibt deswegen aufrecht, und wir werden uns dafür einsetzen, dass es zu einem bestmöglichen Ergebnis für die Saatgut-Vielfalt in der neuen Bio-Verordnung kommt. Mehr Infos...

 
 
Patenteinspruch (c) Heller / Argum

Patenteinspruch in München

07.06.2017: Als Teil des Bündnisses „No Patents On Seeds!“ reichte ARCHE NOAH heute Einspruch gegen die Erteilung des dritten Bier-Patents an Carlsberg und Heineken beim Europäischen Patentamt (EPA) in der bayrischen Hauptstadt ein. Zur Übergabe fuhren die Vertreter*innen mit Kutsche und sechs Brauereipferden vor dem EPA vor. Mit im Gepäck ein Fass Öko-Bier, zu dem sich auch der Pressesprecher des EPA einladen ließ. Dann ging man mit einer kleinen Delegation in das Gebäude, um den Einspruch zu überreichen.


Bereits im Jänner hatte das Bündnis Einspruch gegen zwei Patente eingereicht, die den Braukonzernen die Rechte auf spezielle Eigenschaften bei Braugerste sichern. Das dritte Bier-Patent bezieht sich nun auf eine Kreuzung der bereits patentierten Züchtungen und zeigt eine weitere Problematik auf: wird einem Konzern einmal ein Patent erteilt, hat er automatisch das Recht auf alles, was in weiterer Folge damit geschieht.
Das dritte Bier-Patent gilt somit als Musterbeispiel, das veranschaulicht, wie schnell und weit sich die Privatisierung genetischer Ressourcen durch Konzerne ausbreitet, wenn Patente einmal vergeben sind. Das EPA wurde bereits von vielen Seiten für seine Rechtspraxis kritisiert und aufgefordert, die Patentverordnung so zu erneuern, dass seine Praxis mit dem geltenden EU-Patentverbot auf Pflanzen und Tiere konformgeht.

 
 
No Patents On Seeds Plakat DE

Auf in die Dritte Runde: Mit 6 PS gegen Bier-Patente!

03.06.2017: Anfang des Jahres hat ARCHE NOAH als Teil des Bündnisses „Keine Patente auf Saatgut!“ Einspruch gegen zwei Braugerstenpatente von Carlsberg & Heineken eingereicht. Am 7. Juni soll nun auch der dritte Einspruch an das Europäische Patentamt in München offiziell übergeben werden. Um vor Ort auf das Thema aufmerksam zu machen, werden VertreterInnen des Bündnisses mit Brauereipferden und Gespann vor dem Amt vorfahren. Neben dem Einspruch werden sie auch ein Fass alkoholfreies Öko-Bier im Gepäck haben. Zur Einladung von „No patents on seeds!“

 
 
(c) D. Steinböck

NPOS: Kritik an unzureichendem Vorschlag des EPA

29.05.2017: Die Initiative „No Patents On Seeds“ hat heute einen Brief an die Europäische Patentorganisation (EPOrg) gesandt um zu erklären, wieso der Vorschlag des Europäischen Patentamts (EPA) zur Patentierbarkeit von Pflanzen nicht weit genug greift und zukünftige Patentvergaben auf konventionelle Züchtungen nicht verhindern würde. Die EPOrg wird bereits Ende Juni über diesen unzureichenden Vorschlag entscheiden.
Die 2016 vergebenen Patente auf konventionell erzeugte Braugerste von Carlsberg und Heineken zeigen beispielhaft auf, wie Schlupflöcher im Patenttext ausgenutzt werden. Der neue Vorschlag des EPA schließt diese Hintertüren nicht.
Obwohl in Europa eigentlich nur die Patentierung von GVOs erlaubt ist, ermöglichen zu vage Definitionen des EPA - besonders des Begriffs „im wesentlichen biologische Verfahren“ - etwa die Patentierung von zufälligen Mutationen, von Pflanzenteilen sowie -eigenschaften konventioneller Züchtungen oder von Produkt(-prozessen). Firmen wie Carlsberg und Heineken könnten sich somit auch in Zukunft die Rechte auf Pflanzeneigenschaften aus konventioneller Züchtung sichern und dadurch Anspruch auf alle Pflanzen erhalten, die diese Eigenschaften aufweisen, sowie auf alle folgenden Herstellungsprozesse und daraus erzeugten Produkte. Fazit: Es bedarf eines viel klareren Rechtstextes als dem Vorschlag des EPA, um die fortschreitende Aushöhlung des Patentverbotes auf Pflanzen und Tiere durch Großkonzerne effektiv zu stoppen.

Lesen Sie hier die Presseaussendung

 
 
Freiheit für die Vielfalt

Schluss-Verhandlungen zu EU-Bio-Verordnung: Keine Unterstützung Österreichs für Vielfaltssaatgut!

24.05.2017: Kurz vor der letzten Verhandlungsrunde am 31. März will Österreich eine wichtige Änderung des Bio-Saatgutrechts nicht unterstützen.

Die Änderung der Bio-Verordnung könnte einen Durchbruch für die Vielfalt bringen: das EU-Parlament schlägt neue Saatgut-Kategorien "biologisches Heterogenes Material" und "Biologisch gezüchtete Sorten" vor. Viele selten gewordene Sorten könnten somit wieder verstärkt kultiviert, vermarktet und in Folge für kommende Generationen erhalten werden.

Die fehlende Unterstützung des "Bio-Vorzeigelandes" Österreich für die neuen Saatgut-Kategorien ist enttäuschend und auch erstaunlich, da die Erreichung der international vereinbarten Biodiversitäts-Ziele auf nationaler Ebene noch in weiter Ferne liegen.

ARCHE NOAH fordert in einem Offenen Brief Bundesminister Andrä Rupprechter auf, diese zukunftsweisenden Neuerungen zu unterstützen. Unterzeichnen Sie rasch!

 
 
European Union  2013 – Source EP

Saatgut-Vielfalt auf der Zielgeraden

19.05.2017: Bereits Ende Mai wird voraussichtlich in Brüssel über die neue EU-Bio-Verordnung entschieden. Erfreulicherweise hat sich das EU Parlament dafür stark gemacht, zwei neue Kategorien für Saatgut einzuführen und damit eine wichtige Öffnung für die Saatgut-Vielfalt zu schaffen. Die neuen Kategorien würden einen wichtigen Etappensieg für den Fortbestand genetischer Pflanzenressourcen darstellen.

ARCHE NOAH und GLOBAL 2000 warnen allerdings vor voreiliger Freude. In einer gemeinsamen Pressemitteilung erklären sie, dass die EU-Kommission durch juristische Detailformulierungen die Öffnung Richtung Vielfalt noch in letzter Minute zunichtemachen kann. ARCHE NOAH und GLOBAL 2000 appellieren daher an Minister Andrä Rupprechter, eine mögliche Verwässerung durch die Kommission nicht zuzulassen und sich eindeutig für die Vielfalt stark zu machen.

 
 
Patentamt München

Patentrechtsausschuss: Verhandlung hinter verschlossenen Türen!

27.04.2017: Heute trifft sich der Patentrechtsausschuss des Europäischen Patentamtes (EPA) in München. Die Öffentlichkeit ist von dem Ausschusstreffen ausgeschlossen, während Lobbyisten von Patentanwälten und Industrie freier Zugang gewährt wird.

Es wird darüber beraten, wie mit Patenten auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere in Zukunft umgegangen werden soll, nachdem die EU-Kommission im November 2016 sowie die EU-Mitgliedstaaten im Februar 2017 in Stellungnahmen erklärt haben, dass Patente nur auf gentechnische Veränderungen erteilt werden dürfen.

Der vorliegende Vorschlag des EPA sieht lediglich geringe Änderungen der Rechtspraxis vor. Dies würde weiterhin Schlupflöcher für die Patentierung auf Leben offenlassen und lässt in weiterer Folge eine Patentflut der Industrie befürchten. Die langfristige Konsequenz wäre das Ende der Verbreitung und Weiterentwicklung von Saatgut!

ARCHE NOAH Österreich fordert die Regierung auf, heute – Donnerstag, 27. April – im Ausschuss den EPA-Vorschlag eindeutig und vehement abzulehnen und sich aktiv für ein umfangreiches, effektives Verbot einzusetzen.

Hier geht es zur Presseaussendung

 
 
Mais

20 Jahre Gentechnik-Volksbegehren

24.04.2017: Am 6. April feierte Österreich das 20jährige Jubiläum des Gentechnik-Volksbegehrens. Es war das zweiterfolgreichste Volksbegehren in der Geschichte der Zweiten Republik: 1997 haben 1,2 Millionen Österreicher*innen drei Forderungen unterschrieben: (1) Kein Essen aus dem Genlabor in Österreich; (2) Keine Freisetzungen genmanipulierter Organismen in Österreich; und (3) Kein Patent auf Leben.

Dank des damaligen starken Auftritts der Zivilgesellschaft bleiben bis heute die Anbauflächen in Österreich GVO-frei. Leider werden Patente auf Leben aber immer noch (und mit einer höheren Frequenz) durch das Europäische Patentamt erteilt – mehr zu unserer aktuellen Kampagne gegen diese Praxis hier. Aber auch ein gentechnikfreies Österreich ist heute mehr unter Druck als in den letzten zwei Jahrzehnten. Denn die Saatgutindustrie macht sich für eine Deregulierung der nächsten Generation der Gentechnik, der sogenannten „neuen Züchtungsmethoden“, in der EU stark. Das würde heißen: keine Risikobewertung, keine Überwachung und keine Kennzeichnung! ARCHE NOAH und 15 andere Organisationen haben eine Stellungnahme geschrieben, die für eine vollständige Regulierung der neuen Methoden plädiert.

 
 
European Union  2013 – Source EP

Patente: Wichtige politische Weichenstellungen im April

22.04.2017: Der nächste politische Meilenstein in Sachen "Patente auf Pflanzen" steht bereits am 27. und 28. April bevor. Die Vertreter und Vertreterinnen der 38 Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation, darunter das Österreichische Patentamt, verhandeln hinter geschlossenen Türen im Ausschuss Patentrecht über die Zukunft der Patentierung von herkömmlichen Pflanzen und Tieren. Bis Ende des Jahres soll die Entscheidung fallen.

ARCHE NOAH und zahlreiche NGOs in der europaweiten Koalition „No Patents on Seeds!“ mobilisieren aktuell gegen die widerrechtliche Patenterteilung durch das Europäische Patentamt und fordern von der Politik und den Europäische Patentorganisation, die rechtlichen Schlupflöcher im Patentrecht endlich zu schließen.

aktuelle Meldungen:

http://science.orf.at/stories/2836748

Ö1 Morgenjournal 22.4.17:

http://oe1.orf.at/player/20170422/468390
http://oe1.orf.at/player/20170422/468395

 
 
(c) Monsanto Tribunal

Ein historischer Moment: Rechtsgutachten des Internationalen Monsanto Tribunals

18.04.17: Die fünf Richter*innen des Monsanto Tribunals haben am 18.April 2017 ihre lang erwarteten Gutachten präsentiert. Dieses Tribunal ist eine internationale zivilgesellschaftliche Initiative, um Monsanto für Menschenrechtsverletzungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Ökozid zur Verantwortung zu ziehen. In ihren Schlussfolgerungen stellen sie einstimmig fest, dass die Praktiken von Monsanto die Rechte auf Nahrung, Gesundheit und eine gesunde Umwelt verletzen sowie die Freiheit der Wissenschaft einschränken. Trotz der bestehenden Rechtsmittel halten sich Unternehmen oft nicht an ihre Verpflichtungserklärungen in Umweltschutzfragen.
Die Richter*innen empfehlen dringend Maßnahmen zu ergreifen, um das weitere Aushöhlen von Menschenrechten und Umweltschutz zu verhindern. Hierfür sollen Klagen gegen Unternehmen vor dem Internationalen Strafgerichtshof ermöglicht werden.
Hier geht es zur deutschen Zusammenfassung des Gutachtens.

 
 
ARCHE NOAH / Schiltern

170 Patentvergaben im Jahr 2016: EPA erteilt weiterhin Patente auf Leben!

06.04.2017: Die Initiative „Keine Patente auf Saatgut!“ hat die jüngsten Patenterteilungen auf Pflanzen genauer unter die Lupe genommen. Insgesamt hat das Europäische Patentamt (EPA) im vergangenen Jahr rund 170 Patente auf Pflanzen erteilt. Die Zahl der europäischen Patente auf Nutzpflanzen stieg damit auf rund 3000. Ein wachsender Anteil davon betrifft auch die konventionelle Züchtung. Obwohl das Patentamt Ende 2016 offiziell einen Stopp der Patentierung konventioneller Züchtung verkündet hatte, wurden auch letztes Jahr rund 40 Patente in diesem Bereich erteilt. Dreist: Oft werden einfach die Patentanträge umformuliert, um bessere Chancen zu haben, erteilt zu werden. Insgesamt hat das EPA bereits rund 200 Patente auf konventionelle Züchtung erteilt.

Noch heuer wird über die weitere Ausführungsordnung des Patentsamts im Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation entschieden. ARCHE NOAH kämpft für die Vielfalt! - Die Patentierung von Leben muss ein Ende haben! Zur Pressemitteilung
Zum vollständigen NPOS-Bericht "Patent applications on plants derived from conventional breeding 2016"

 
 
(c) EU Parlament

GAP-Konsultation: Gestalten Sie die Zukunft unserer Landwirtschaft mit!

04.04.2017: Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) läuft noch bis 2020. In einer öffentlichen Konsultation sammelt die Europäische Kommission noch bis 2. Mai 2017 Beiträge der Bevölkerung zur GAP nach 2020. ARCHE NOAH setzt sich für eine tiefgreifende Reform der GAP ein: Zentrale Umweltanliegen wie etwa die Erhaltung und aktive Nutzung genetischer Vielfalt müssen im Vordergrund stehen.

Werden Sie aktiv und antworten auch Sie auf die Konsultation. Wir haben eine Musterantwort vorbereitet. Erfahren Sie hier wie!

 
 

Aufruf zur Fotoaktion: "Ein Prost auf die Vielfalt!"

23.03.2017: Der Einsatz der ARCHE NOAH und unserer Unterstützer*innen gegen die Carlsberg & Heineken zugesprochenen Patente auf Braugerste soll nun ein klares Gesicht bekommen. Wir wollen ein großes Bild entwerfen, um das gemeinsame Engagement auf den Punkt zu bringen. Deshalb rufen wir zu einer Fotoaktion auf - und das Politikteam macht den Anfang.
Jedes Foto wird zum Puzzlestein für unser großes Vielfalt-statt-Patente-Bild, mit dem wir politischen Entscheidungsträger*innen sowie den Braukonzernen Carlsberg und Heineken klar zeigen, wie sehr wir die Vielfalt schätzen – und die Patentierung von Pflanzen und Tieren ablehnen.
Die Fotoaktion läuft bis 26.April. Wie Sie mitmachen können, erfahren Sie hier.

 
 

GAP-Konsultation: Gute Lebensmittel, Gute Landwirtschaft!

06.03.2017: Gute Lebensmittel, Gute Landwirtschaft! In einer öffentlichen Konsultation sammelt die Europäische Kommission noch bis 2. Mai 2017 Beiträge der Bevölkerung zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020. Gemeinsam mit LandwirtInnen und BürgerInnen setzen wir uns für tiefgreifende Reformen ein: Heute haben über 150 Organisationen, darunter ARCHE NOAH, anlässlich der Sitzung des europäischen Agrarrats in einer gemeinsamen Stellungnahme an EU Institutionen und nationale Regierungen appelliert die GAP von Grund auf zu erneuern. So sollen zentrale Umweltanliegen wie etwa die Erhaltung und aktive Nutzung genetischer Vielfalt im Vordergrund stehen. Zur deutschen Übersetzung der Stellungnahme geht es hier.

 
 
Nagoya Protocol Workshop

ARCHE NOAH-Workshop zum Nagoya Protokoll

24.-26.2.2017: Ein Wochenende in Wolkersdorf im Weinviertel. Um das Ende der Biopiraterie voranzutreiben und möglichst viele Mitglieder, Organisationen und Interessierte zu erreichen, veranstaltete die ARCHE NOAH einen Workshop zum Nagoya Protokoll. Dabei wurden die Rechte und Pflichten für LandwirtInnen und ErhalterInnen von Saatgut erklärt und die interne Umsetzung innerhalb der ARCHE NOAH und ihrer Partnerbetriebe vorgestellt. Außerdem wurden die Möglichkeiten, die uns die Bildung von „seed commons“ bieten, diskutiert.
Fazit: Es gilt zwar, einige bürokratische Hürden zu meistern, doch bietet das Nagoya Protokoll eine einmalige Chance die illegale Nutzung von genetischen Ressourcen zu stoppen.

 
 
European Union  2013 – Source EP

Klare Entscheidung: EU gegen Patente auf Leben

20.2.2017: Tag der Entscheidung im Wettbewerbsfähigkeitsrat der EU: In einem gemeinsamen Beschluss der EU-Mitgliedsstaaten wurden Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Zucht für nicht patentierbar erklärt – ein richtungsweisender Erfolg im Einsatz gegen Patente auf Leben!
Der Rat unterstützt damit die Position des EU-Parlamentes und der EU-Kommission. In der Mitteilung fordert der Rat die Mitgliedsstaaten dazu auf diese offizielle Richtlinie auch innerhalb der Europäischen Patentorganisation (EPOrg) zu vertreten. Die EU macht also offiziell, was wir schon lange sagen: Die Patenterteilungspraxis des Europäischen Patentamts (EPA) muss dringend geändert werden! Nun gilt es diese Entscheidung auf EU-Ebene auch in die Ausführungsordnung des Patentamts aufzunehmen, welche im Verwaltungsrat der EPOrg ausgearbeitet wird. Noch heuer werden hier richtungsweisende Entscheidungen erwartet. Zur Pressemitteilung

 
 

Einspruch gegen Bierpatente

20.01.2017: Die Brauereikonzerne Carlsberg und Heineken wollen sich durch drei Patente das gemeinsame Recht auf bestimmte Gerstezüchtungen sichern - und damit auf deren Zwischen- und Endprodukte, so auch den Brauprozess und das gebraute Bier selbst. Die durch zufällige Mutationen im Erbgut erhaltene Gerste soll sich besonders gut für das Bierbrauen eignen.

Nun wurde von mehreren NGOs Einspruch gegen zwei dieser Patente eingereicht! Die gemeinsame Forderung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Slow Food (Deutschland), der ARCHE NOAH und weiterer Organisationen hat die Widerrufung der Patente EP2384110 und EP2373154 zum Ziel. Auch gegen das dritte an Carlsberg und Heineken erteilte Patent ist ein Einspruch geplant. Denn: Derartige Patente gefährden die Zukunft von Landwirten und anderen Brauereien. Zudem widersprechen sie der Erklärung der EU-Kommission, dass Tiere und Pflanzen aus konventioneller Züchtung nicht patentierbar sind. Zur Pressemitteilung