Zum Patent angemeldet wurden: „Getränke aus Gerste und Malz mit niedrigem Gehalt an Dimethylsulfid“ (EP2373154) sowie „Gerste mit reduzierter Lipoxygenase-Aktivität (EP2384110) und ein damit hergestelltes Getränk“. Dimethylsulfid und Lipoxygenase-Aktivität sind deswegen unerwünscht, weil sie beim Brauvorgang geschmackliche Fehltöne hervorbringen können. Die angebliche „Erfindung“ beruht auf zufälligen Mutationen im Erbgut der Gerste, wie sie in der konventionellen Züchtung oft genutzt werden. In einem dritten Patent beanspruchen die Konzerne die Verwendung der Pflanzen für die weitere Züchtung (EP2575433). Die patentierte Gerste ist aber keine Erfindung. Im Gegenteil ist die Nutzung von zufälligen Mutationen eine Routine unter Züchter*innen, Landwirt*innen und Gärtner*innen.
Die Firma Carlsberg hat im Jahr 2019 weitere Patente auf Gerste und Bier angemeldet hat. In den drei Patentanmeldungen (WO2019129736, WO2019129739, WO2019134962) werden keine technischen Erfindungen beschrieben und keine Verfahren zur gentechnischen Veränderung eingesetzt. Stattdessen werden wieder alt bekannte Verfahren verwendet, um zufällige Mutationen auszulösen: Saatgut von Gerstenpflanzen wurde mit bestimmten Chemikalien in Kontakt gebracht, um die Mutationsrate und die genetische Vielfalt zu erhöhen. Danach wurden per Kreuzung und Selektion die gewünschten Eigenschaften herausgezüchtet. Körner der Gerste mit einer veränderten Zusammensetzung der Stärke sollen das Bierbrauen vereinfachen. Obwohl das im Patent beschriebene Verfahren weder neu noch technisch ist, beansprucht die Firma das entsprechende Saatgut, die Pflanzen, ihre Ernte sowie Lebensmittel und Getränke, die daraus hergestellt werden, als ihre Erfindung.
Die Reichweite der Patente ist ungeheuerlich: Die Patente erstrecken sich auf Braugerste, das Brauen von Bier und das Bier selbst. Gemeinsam können die Konzerne ihren Lieferanten vorschreiben, dass sie nur noch die patentierte Gerste anbauen dürfen. Die Brauereikonzerne können so zweimal verdienen: Am Verkauf des Bieres und am Anbau der Gerste! Gleichzeitig können sie andere Züchter*innen und Brauereien daran hindern, eine noch bessere Gerste zu züchten. Somit werden andere Produzenten von Braugerste und Bieren in Europa maßgeblich eingeschränkt.